Der Gesetzgeber fordert bei Kachelöfen den Austausch alter Einsätze in neue, emissionsarme Geräte. Deutschlandweit sind schätzungsweise vier Millionen Anlagen betroffen. Alle wichtigen Informationen dazu im Überblick.
Feinstaub und Kohlenmonoxid-Belastung haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Um dem entgegenzuwirken legt die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) Grenzwerte fest, die von Feuerungsanlagen nicht mehr überschritten werden dürfen. Dies betrifft auch Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen. Alte Anlagen mit einer Typprüfung vor 1985 mussten zum Ende letzten Jahres bereits stillgelegt werden, sofern sie die Grenzwerte nicht eingehalten haben.
Auch neuere Anlagen, die zwischen 1985 und 2010 eingebaut wurden, aber die Grenzwerte nicht erfüllen, müssen nachgerüstet werden. Der Gesetzgeber sieht dafür zwei Fristen vor:
Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2020
Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2024
Anhand des Typenschildes am Ofen, Kamin oder Holzbrandeinsatz kann man Art und Modell ablesen. Mit diesem Typenschild lässt sich auf der Webseite der HKI (Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V.) http://www.cert.hki-online.de/ prüfen, ob und wann der Kachelofenaustausch beziehungsweise die Erneuerung der Anlage notwendig ist. Sollte das Gerät kein Typenschild besitzen, kann der Hersteller Auskunft geben oder der Schornsteinfeger weiterhelfen.
Ausgenommen von der Nachrüstungspflicht oder der Außerbetriebnahme sind:
gemauerte Grundöfen
offene Kamine
nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen
Einzelraumfeuerungsanlagen die zur ausschließlichen Wärmeversorgung in Wohneinheiten genutzt werden
Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden.
Einen Heizeinsatz auszutauschen hört sich schlimmer an, als es ist. Denn das Prozedere ist einfach und erfolgt schnell, teilweise innerhalb weniger Stunden, weil die Ofenhülle erhalten bleibt. Es wird nur der alte Heizeinsatz mit dem Heizgasrohr von der Nachheizfläche des Kachelofens getrennt und wie bei einer Schublade herausgezogen. Der neue wird auf demselben Traglager eingeschoben und das Heizgasrohr wieder angeschlossen. Fertig.
Wird eine Lösung mit Heizwassererzeugung gewünscht, müssen unter dem neuen Heizeinsatz lediglich noch die Verbindungsrohre zur Heizung verlegt werden. Für noch mehr Komfort kann sogar eine elektronische Verbrennungsluftregelung eingebaut werden. Und für alle die von einer Rostfeuerung mit Kohle auf Holz umsteigen wollen, kann ganz unkompliziert ein rostloser Einsatz eingesetzt werden.
Mit einem neuen BRUNNER-Holzbrandeinsatz werden die derzeit anspruchsvollsten Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 unterschritten, gleichzeitig der Holzverbrauch gesenkt und die Kosten reduziert. Rostlose Feuerung, Feuerräume mit Heizgasumlenkung oder die fehlbedienungsfreie Verbrennungslufteinstellung sind weitere emissionstechnische Optimierungen aus dem Hause BRUNNER.
Unter Handwerkersuche sind über 1.000 Partnerbetrieben in ganz Deutschland aufgelistet, die jeden Ofen an die Anforderungen der nächsten Jahrzehnte anpassen. Brandschutztechnisch wird nach einem Gerätetausch die Anlage wie eine Neuanlage bewertet, was eventuell weitere brandschutztechnische Maßnahmen nach sich ziehen kann. Wir empfehlen die Absprache mit dem Fachhandwerker oder dem Schornsteinfeger.
Der Austausch eines Heizeinsatzes ist unkompliziert. Mit der Modernisierung werden nicht nur die Grenzwerte der Bundes-Immisionsschutzverordnung erreicht, sondern es ist auch ein "Plus" an Komfort zu verzeichnen.
Es kann bei einer Modernisierung sogar eine elektronische Verbrennungsluftregelung eingebaut werden.