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Doch kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten

21.06.2023

Gute Nachrichten für die Branche und Heizkamin-Liebhaber

Das im Raum stehende Verbot, ab 2024 keine Einzelraumfeuerstätten mehr einbauen zu dürfen, ist vom Tisch. Hurra! In Abstimmung mit dem Schornsteinfeger ist es weiterhin möglich, sich eine neue Wohnraumfeuerstätte in Verbindung mit einem Schornstein zuzulegen. Mit der Kaminserie "green" von BRUNNER denkst du dabei an die Zukunft und bist vermutlich fein raus, wenn die Politik ihre Vorgaben wieder ändert. Denn bei unseren BKH-Modellen lässt sich jederzeit und ganz einfach ein Katalysator nachrüsten, damit die Grenzwerte noch weiter unterschritten werden können. So wird es hoffentlich möglich, die Kaminanlage noch lange betreiben zu können - umweltfreundlich und nachhaltig. 

Zur BKH-Kaminserie

 

Weiterhin gilt...

Betreiber einer älteren Einzelfeuerstätte, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurde, müssen sich weiterhin an die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV halten. Entspricht diese den verschärften Anforderungen nicht mehr, muss der Heizeinsatz demnach nachgerüstet oder ausgetauscht bzw. im schlimmsten Fall stillgelegt werden.

Infos zum Gerätetausch

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