Kachelöfen mit BRUNNER modernisieren. Alten Heizeinsatz raus, neuen rein.
Einen Heizeinsatz auszutauschen hört sich schlimmer an, als es ist. Denn das Prozedere ist einfach und erfolgt schnell, teilweise innerhalb weniger Stunden, weil die Ofenhülle erhalten bleibt.
Es wird nur der alte Heizeinsatz mit dem Heizgasrohr von der Nachheizfläche des Kachelofens getrennt und wie bei einer Schublade herausgezogen. Der neue wird auf demselben Traglager eingeschoben und das Heizgasrohr wieder angeschlossen. Fertig.Der Ofen bleibt bestehen, getauscht wird nur der Heizeinsatz.
Warum? Weniger Emissionen Wer an seinem schönen, gemütlichen Kachelofen hängt, wird diese Nachricht nicht mögen: Der Gesetzgeber fordert den Austausch alter Heizeinsätze zu Gunsten neuer, emissionsarmer Geräte.
Modernisierung zur
Heizungsunterstützung
Wird eine Lösung mit Heizwassererzeugung gewünscht, müssen unter dem neuen Heizeinsatz lediglich noch die Verbindungsrohre zur Heizung verlegt werden. Für noch mehr Komfort kann sogar eine elektronische Verbrennungsluftregelung eingebaut werden. Und für alle die von einer Rostfeuerung mit Kohle auf Holz umsteigen wollen, kann ganz unkompliziert ein rostloser Einsatz eingesetzt werden.
Sauber gerüstet für die Zukunft mit einem
BRUNNER Kachelofen-Austauschgerät
Mit einem neuen BRUNNER Holzbrandeinsatz werden die derzeit anspruchsvollsten Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 unterschritten, gleichzeitig wird der Holzverbrauch gesenkt und die Kosten reduziert. Rostlose Feuerung, Feuerräume mit Heizgasumlenkung oder die fehlerfreie Bedienung sind weitere emissionstechnische Optimierungen aus dem Hause BRUNNER.
In der nachfolgenden Übersicht sind die branchenweit verbauten Heizeinsätze, für die der Gesetzgeber eine Tauschfrist vorgesehen hat, aufgeführt. Nicht jedes Altgerät kann durch ein BRUNNER Tauschgerät ersetzt werden. Zur Orientierung sind die Abmessungen häufig verbauter Altgeräte aufgeführt (ohne Gewähr) und mit einer BRUNNER Austauschempfehlung ergänzt.
Brunner Handwerkersuche
Du interessierst dich für einen Ofen oder Heizsystem von BRUNNER? Bitte wende dich dazu an unsere Handwerksbetriebe.
Unter Handwerkersuche sind über 1.000 Handwerksbetriebe in ganz Deutschland aufgelistet, die jeden Ofen an die Anforderungen der nächsten Jahrzehnte anpassen. Brandschutztechnisch wird nach einem Gerätetausch die Anlage wie eine Neuanlage bewertet, was eventuell weitere brandschutztechnische Maßnahmen nach sich ziehen kann. Wir empfehlen die Absprache mit dem Fachhandwerker oder dem Schornsteinfeger.

BRUNNER Kachelofen Heizeinsätze
für die Modernisierung
FAQ rund um die Kachelofen Modernisierung
- Was ist der passende Heizeinsatz?
Einen Heizeinsatz auszutauschen hört sich schlimmer an, als es ist. Getauscht wir im Idealfall nur der Heizeinsatz, die Ofenhülle bleibt erhalten. Es wird nur der alte Heizeinsatz mit dem Heizgasrohr von der Nachheizfläche des Kachelofens getrennt und wie bei einer Schublade herausgezogen. Der Neue wird auf demselben Traglager eingeschoben und das Heizgasrohr wieder angeschlossen.
Für noch mehr Komfort kann sogar eine elektronische Verbrennungsluftregelung eingebaut werden. Und für alle die von einer Rostfeuerung mit Kohle auf Holz umsteigen wollen, kann ganz unkompliziert ein rostloser Einsatz eingesetzt werden.
Um im Vorfeld zu entscheiden welche Heizeinsätze von den Abmessungen in Frage kommen, steht dem Handwerk eine Auswahlhilfe zur Verfügung. Hier sind alle gängigen Heizeinsätze der vergangenen Jahrzehnte aufgeführt für die der Gesetzgeber eine Tauschfrist vorgesehen hat.
- Muss auch der Nachheizkasten getauscht werden?
Im Falle eines auszutauschenden Kachelofens mit Nachheizkasten empfehlen wir auch die Erneuerung der metallischen Nachheizfläche. Hier muss im Einzelfall entschieden werden ob die Maßnahme aufgrund der Einbausituation und Geometrie ohne notwendige Demontage des Kachelofenmantels möglich ist – also der Aufwand vertretbar ausfällt
Streng genommen ist der Kachelofeneinsatz mit dem Nachheizkasten nach DIN EN 13229 gemeinsam typgeprüft. Bei einem Austausch ist ebenfalls der metallische Nachheizkasten zu erneuern. Ein Austausch des Heizeinsatzes ohne Nachheizkasten ist nur dann möglich, wenn der Nachheizkasten kompatibel mit dem neuen Heizeinsatz ist und die Tauscherflächen annähernd übereinstimmen. Geeignet sind Heizkästen aus Gusseisen mit mindestens 4 mm Wandstärke oder aus Stahl-/Edelstahlblech mit mindestens 2 mm Wandstärke.
Grundsätzlich muss aber die Lage vor Ort und der technische Zustand des Nachheizkastens betrachtet werden. Je nach Zustand des Nachheizkastens ist es im Zweifelsfall besser den Kachelofenheizeinsatz gemeinsam mit dem Nachheizkasten auszutauschen.
- Gibt es Nachrüstsätze?
Die Nachrüstung des bestehenden Heizeinsatzes über sog. Nachrüstsätze ist in der 1.BImSchV als Lösungsmöglichkeit aufgezeigt. Ein Nachrüstsatz könnte z.B. aus Umlenkplatten, Keramikschaum u.a. und dem Austausch von Funktionsteilen bestehen. Der Hersteller muss, beim Anbieten solcher Nachrüstungen die Verantwortung übernehmen, dass die Werte des Prüfberichtes für Emissionen und Wirkungsgrad nach der Nachrüstung eingehalten werden. Die nachgerüstete Feuerstätte muss vom Hersteller typgeprüft worden sein und ist berechtigt mit dem CE-Zeichen versehen zu werden.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sollte vor dem „Nachrüsten“ mit einbezogen werden. Die Verantwortung liegt beim Hersteller der Feuerstätte. Der Einbau des Nachrüstsatzes darf nicht durch den Hersteller erfolgen sondern durch ein Fachunternehmen. Danach erfolgt die positive Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Hinweis: Heizeinsätze wurden vor 2001 prüftechnisch über nationale DIN-Normen erfasst (z.B. DIN 18892). In den alten DIN-Prüfvorgaben war eine Wiederholung der Prüfung alle sechs Jahre vorgesehen. In ausgewählten Fällen kann der letzte prüftechnisch erfasste und evtl. vom Tausch ausgenommene Zustand über das Nachrüsten von Brennkammerbauteilen hergestellt werden.
Der Einbau eines Nachrüstsatzes sollte in Relation zum Alter der Feuerstätte bewertet werden. Es ist ein Lösungsansatz, wenn Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze fest eingemauert sind und der Tausch vom Aufwand unverhältnismäßig ausfällt.
- Ist immer das Baujahr entscheidend?
Heizeinsätze wurden vor 2001 prüftechnisch über nationale DIN-Normen erfasst. Die Prüfung musste alle sechs Jahre wiederholt werden. Die zuletzt für den Heizeinsatz erfolgte Prüfung ist ausschlaggebend solange keine wesentlichen, konstruktiven Änderungen vorliegen.
Der genannte Sachverhalt ist in der HKI-Datenbank dokumentiert und hinterlegt. Hier kann das Tauschdatum entnommen werden.
- Sind offene Kamine davon betroffen?
Offene Kamine oder offen betriebene Holzfeuerstätten werden vom deutschen Gesetzgeber nicht als Heizgeräte eingestuft. Die Feuerstätten sind nicht von der Austauschpflicht betroffen. Sie dürfen weiter betrieben werden, aber nur gelegentlich.
In der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes „gelegentlicher Betrieb“ gibt es dazu diverse behördliche Vorgabe und Rechtsentscheide:
- Kammergericht Berlin. Beschränkung des Betriebs auf einen Tag in der Woche für sechs Stunden (Urteil vom 26. März 2013, Az. 21 U 131/08)
- Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (1991). Beschränkung des Betriebs auf acht Tage im Monat für fünf Stunden (Beschluss vom 12.04.1991, Az.: 7 B 10342/91).
Die aufgeführten Anordnungen können jedoch nicht als bundesweit genereller Maßstab angesehen werden. Grundsätzlich ist es untersagt, den offenen Kamin regelmäßig und als dauerhafte Wohnraumheizung einzusetzen.
- Gibt es Sonderregelungen in den Städten?
Um einen möglichst einheitlichen Vollzug der 1. BImSchV zu gewährleisten, wurden verschiedene Fragen von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) beantwortet. Diese Antworten, Vollzugshilfen und Hinweise sind innerhalb der Landes-Immissionsschutzbehörden abgestimmt. Bei diesen Auslegungen handelt es sich um Empfehlungen, von der die Bundesländer grundsätzlich abweichen können. Brennstoffverordnungen in Großstädten oder Ballungsräumen verschärfen in Einzelfällen die Vorgaben aus der 1.BImSchV für den Betrieb von Holzfeuerstätten.
- In München dürfen nur noch Holzfeuerstätten die die Stufe 2 der 1.BImSchV erfüllen betrieben werden.
- In Stuttgart gelten Sonderregelungen für den Betrieb von Holzfeuerstätten bei „Feinstaubalarm“.
- Kann der Schornsteinfeger zusätzliche Brandschutzvorgaben einfordern?
Beim Tausch oder der Nachrüstung eines Heizeinsatzes handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Feuerstätte gemäß der 1.BImSchV. Dies bedeutet:
1. im Sinne der 1.BImSchV:
- a) die Ableitbedingungen (Schornstein) gemäß §19 der 1.BImSchV neu bewertet werden und
- b) Nachweise zur Einhaltung der gültigen Anforderungen an diese Feuerstätte gemäß Anlage 4 der 1. BImSchV vorliegen müssen.
2. im Sinne des Baurechts:
- a) durch Typprüfungen der Hersteller die o.g. Anforderungen nachgewiesen werden und
- b) ggf. weitergehende baurechtliche Vorgaben (z.B. Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien) eingehalten werden.
- c) die Feuerstätte erst in Betrieb genommen werden darf, wenn die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlage (nach MBO) bzw. der Abgasanlage (nach LBO) durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger bescheinigt wurde.
- Wer überprüft die Vorgaben?
Der bevollmächtigte Schornsteinfeger prüft ob die bestehende Feuerstätte den neuen Anforderungen entspricht oder getauscht werden muss. Als Nachweis genügt der Eintrag in der HKI-Datenbank oder die Herstellerklärung.
Über ein „Ampelsystem“ wird die bestehende Holzfeuerstätte eingestuft und für den Betreiber markiert:
- Rot steht für: „Der Heizeinsatz ist bereits über 40 Jahre alt und überfällig“.
- Abgestufte Orangetöne veranschaulichen die Fristen bis 2017, 2020 und 2024 und weisen darauf hin, bis wann die Feuerstätte stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden muss.
- Bei Grün kann der Holzofen weiter betrieben werden.
- Worum geht es beim gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von Öfen?
- Der Gesetzgeber fordert die Stilllegung älterer Öfen und Holzbrandeinsätze, wenn diese die vorgegebenen Emissions-Grenzwerte der 1.BimschV nicht einhalten.
- Der Grund hierfür liegt in der höheren Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Belastung durch ältere Feuerungsanlagen.
- Auch neuere Anlagen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden, aber die Grenzwerte nicht einhalten, müssen nachgerüstet werden.
- Welche Öfen müssen bis wann ausgetauscht werden?
- Inbetriebnahme bis einschließlich 31.12.1974: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2014
- Inbetriebnahme zwischen 1975 und 1984: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2017
- Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2020
- Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2024