Häufig gestellte Fragen - Brunner FAQ
Wir haben hier für dich eine Liste häufiger Fragen von Kunden zusammengestellt, wo du bestimmt einige Antworten bereits finden wirst. Sollte dir dennoch eine offene Frage schlaflose Nächte bereiten, dann kannst du dich gerne an uns wenden.

Du hast Fragen, wir die Antworten
Bei der Ofen- oder Heizungsplanung lassen sich gewisse Fragen nicht vermeiden – auch wenn du dich für ein BRUNNER-Gerät entscheidest. Das liegt daran, dass ein Kachelofen oder ein Scheitholzkessel nicht mehr nur einfache Holzverbrennungsanlagen sind, sondern ausgereifte und komplexe Produkte, die allen Ansprüchen an Kundenzufriedenheit, Umweltstandards und visueller Ästhetik genügen sollen.
Deshalb findest du in den BRUNNER FAQ ausführliche Erklärungen zu allen relevanten Themen rund um Öfen, Kamine und Heizkessel.
Allgemeines zu Kaminen, Kachelöfen & Co.
- Warum heißt es Kachel und nicht Fliese?
Der Begriff Kachel findet unter Fachleuten immer dann Verwendung, wenn es um Öfen geht – insbesondere um Kachelöfen. In einem speziellen Produktionsverfahren werden Keramikbauteile hergestellt, die durch ihre besondere Geometrie beim Aufbau mit Klammern fixiert werden. Fliesen hingegen sind aus weißem Ton gebrannte, flache Platten, die bemalt oder bedruckt werden. Die kommen somit hauptsächlich als Wand und Bodenbeläge in Küche oder Bad zum Einsatz.
- Was ist der Unterschied zwischen Systemkaminen und Heizeinsätzen?
Heizeinsätze sind das Herzstück eines Kamins oder Kachelofens und werden von Ofenbauern individuell mit einer Verkleidung nach Wunsch kombiniert. Sie bestehen aus dem Brennraum und der Technik, aber die äußere Gestaltung wird frei geplant und gebaut.
Systemkamine und Systemöfen sind vorkonfigurierte Komplettlösungen mit modularer Verkleidung aus Wärmebeton – für schnellen, einfachen Aufbau. Während Heizeinsätze maximale Gestaltungsfreiheit bieten, ermöglichen Systemlösungen eine zeitsparende Montage mit vorgefertigten Komponenten.
- Was ist der Unterschied zwischen Systemkaminen und Systemöfen?
Beides sind vorkonfigurierte Komplettlösungen mit modularer Verkleidung aus Wärmebeton. Den Unterschied macht der Holzbrandeinsatz und die daraus resultierende Wärmewirkung.
Wird vorrangig Atmosphäre gewünscht, dann ist ein Systemkamin die richtige Wahl. Mit einem Holzbrandeinsatz aus Stahl im Inneren und der Möglichkeit von großen Glasscheiben, wir die erzeugte Wärme schnell an den Raum abgegeben. Der Kamin wird also schnell warm, kühlt aber auch schnell wieder aus.
Im Gegensatz dazu liefert ein Systemofen langanhaltende Wärme durch seinen gusseisernen Einsatz und einer nachgelagerten Speichermasse. Er besitzt eine kräftige Heizleistung und liefert auch nach Abbrandende noch einige Zeit Wärme.
- Kann ich ein Systemgerät selbst verbauen?
Nein, denn eine Kamin- oder Ofenanlage ist ein wärmephysikalisches, innenarchitektonisches Element. Das heißt, dass dieses nicht nur optischen, sondern auch technischen Anforderungen genügen muss. Genau wie die Zentralheizung ist eine richtige Installation wichtig für einen einwandfreien Betrieb.
- Was bedeutet „green“ bei Systemkaminen?
Jeder Brunner Systemkamin ist mit einem Kamineinsatz der BKH green Serie ausgestattet. Diese neue Generation von Kamineinsätzen steht für eine optimierte Verbrennungstechnik mit geringeren Emissionen und höherem Wirkungsgrad. Dadurch sind die Brunner Systemkamine besonders effizient, umweltfreundlich und zukunftssicher – und tragen das „green“ im Namen.
Zusätzlich kann jeder Brunner Systemkamin zu green+ erweitert werden. Dabei wird eine BRUNNER Abbrandsteuerung sowie ein Katalysator integriert. Damit erhalten BRUNNER Kunden die nötige Sicherheit reagieren zu können, wenn sich Grenzwerte weiter verschärfen sollten.
- Was ist ein Speicherofen/Grundofen?
Bei einem Grund- oder Speicherofen handelt es sich um eine Kachelofen-Bauart, bei der die im Brennraum freigesetzte Energie verzögert über Stunden an den Raum abgegeben wird. Der Abbrand erfolgt in einem gemauerten Brennraum. Die Heizgase ziehen durch die Züge des Wärmespeichers, der sich wie ein “Wärmeakku” auflädt. Diese Energieladung wird über die Oberfläche langsam als sanfte Strahlungswärme abgegeben. Der Ofenbauer bestimmt bei der Planung die Heizleistung über die Ofenoberfläche und die Wandstärkentemperatur. Die Speicherleistung ist durch das Gewicht beeinflusst.
- Was ist ein Warmluftofen?
Beim Warmluftofen handelt es sich um eine Kachelofen-Bauart, bei der die in der Abbrandphase freigesetzte Energie schnell in Heizleistung umgesetzt wird. In der Ofenverkleidung wird ein freistehender Heizeinsatz aus Gusseisen mit nebenstehender, metallischer Nachheizfläche aufgestellt. Die über Öffnungen im Sockelbereich einströmende Raumluft erwärmt sich an den heißen Oberflächen und strömt als Konvektionsluft, meist über Luftgitter, in den Aufstellraum.
- Was ist der Unterschied zwischen Nennwärmeleistung und Feuerungswärmeleistung?
Unter Nennwärmeleistung versteht man die wirksam an den Wohnraum abgegebene Wärmeleistung. Die Feuerungsleistung ist die im Feuerraum vom Brennstoff freigesetzte Wärmeleistung. Vor allem bei Ofenanlagen mit großen Speichermassen, bei denen die freigesetzte Energie über eine lange Zeit verzögert abgegeben wird, können Feuerungsleistung und Nennwärmeleistung deutlich voneinander abweichen.
- Aus welchem Material sind Dichtschnüre gefertigt?
Dichtschnüre bestehen aus E-Glas- oder Silikatfasern. Sie sind hitzebeständig und gesundheitlich unbedenklich.
- Welche Eigenschaften hat Glaskeramik?
Glaskeramik dehnt sich bei Erwärmung nicht aus – daher bauen sich in diesem Material keine Spannungen auf. Auch bei schneller Abkühlung besteht keine Gefahr von Spannungsrissen oder Bruch. Glaskeramik kann bis zu 700 Grad Celsius belastet werden. Bei höheren Temperaturen wird das Glas milchig trüb; die Festigkeit ist dadurch aber nicht wesentlich verändert.
Sichtscheiben lassen sich am besten mit einem feuchten (nicht nassen!) Papiertuch reinigen. Hartnäckige Verschmutzungen lösen sich ebenfalls mit dem feuchten Papiertuch, das in etwas Holzasche getaucht wurde. Vermeiden Sie Reinigungsmittel oder spezielle Schaumreiniger. Ihre Inhaltsstoffe greifen bei Kontakt die Ofendichtungen an und können diese zerstören.
- Wieso ein Kamin, Kachelofen oder Heizkessel?
Die einzigartige Atmosphäre eines Holzfeuers ist bis heute die gemütlichste und angenehmste Wärmequelle und begleitet die Menschen seit Jahrtausenden. Dabei ist Holz ein natürlicher, nachwachsender Rohstoff, dessen Verbrennung keine schädlichen Abgase und Gifte freisetzt. Auch deshalb heizen immer mehr und mehr Menschen ihr ganzes Haus mit Holz.
Unabhängig von den Auswirkungen weltpolitischer Krisen ist der regionale Holzabbau streng reguliert und reglementiert. Ein Zuhause zum Wohlfühlen, alles mit einem guten Gewissen. Genau dafür stehen Kamine, Kachelöfen und Heizkessel von BRUNNER.
- Wann benötige ich einen Unterdruck-Sicherheits-Abschalter?
Der Unterdruck-Sicherheits-Abschalter (USA) ist erforderlich, wenn der Schornsteinunterdruck überwacht werden muss. Das ist immer der Fall, wenn die Druckverhältnisse im Aufstellraum oder im Verbrennungsluftverbund der Feuerstätte durch lufttechnische Anlagen wie beispielsweise Dunstabzug, Wohnraumlüftung, Staubsaugeranlage oder Wäschetrockner beeinflusst werden. Sobald der Schornsteinunterdruck unter den Minimalwert fällt, werden Lüftungsanlage, Dunstabzug etc. deaktiviert. Mit dem USA können beliebig viele Lüftungsgeräte angeschlossen werden (maximal zulässige Schaltleistung 2A). Es ist allerdings nur eine Feuerstätte überwachbar.
Brunner Produktwelt
- Warum sind EOS/EAS von BRUNNER teurer als Produkte der Mitbewerber?
Die Abbrand- und Ofensteuerungen von BRUNNER sorgen nicht nur für mehr Bedienkomfort (Holz auflegen, anzünden und Sie brauchen sich um den weiteren Abbrandverlauf nicht mehr zu kümmern), sie tragen auch zu einem besonderen Maß an Sicherheit bei. Denn in keinem Betriebszustand darf es zu einem Sicherheitsrisiko kommen. EOS und EAS überwachen alle Bauteile. Sicherheitsrelevante Komponenten wie beispielsweise der Türkontaktschalter sind doppelt vorhanden oder mit zusätzlichen Sensoren ausgestattet. Nur wenn beide Signale übereinstimmen, arbeitet das Bauteil vorschriftsmäßig. Das Sicherheitskonzept verlangt somit stets eine Rückmeldung. Das ist einzigartig und gibt es nur bei BRUNNER.
- Was bedeutet „green“ bei Systemkaminen?
Jeder Brunner Systemkamin ist mit einem Kamineinsatz der BKH green Serie ausgestattet. Diese neue Generation von Kamineinsätzen steht für eine optimierte Verbrennungstechnik mit geringeren Emissionen und höherem Wirkungsgrad. Dadurch sind die Brunner Systemkamine besonders effizient, umweltfreundlich und zukunftssicher – und tragen das „green“ im Namen.
Zusätzlich kann jeder Brunner Systemkamin zu green+ erweitert werden. Dabei wird eine BRUNNER Abbrandsteuerung sowie ein Katalysator integriert. Damit erhalten BRUNNER Kunden die nötige Sicherheit reagieren zu können, wenn sich Grenzwerte weiter verschärfen sollten.
- Kann ich BRUNNER online kaufen?
Das Kaufverhalten der Menschen führt diese immer weiter an den Online-Handel heran und folglich gibt es mittlerweile auch einige Händler, die auf ihren Online-Shop Produkte von BRUNNER vertreiben. Wir unterstützen das nicht, allerdings erlaubt es uns die Gesetzgebung nicht, dies zu unterbinden. Da wir dennoch fest davon überzeugt sind, dass nur von ausgebildeten Experten gebaute Anlagen die Qualität versprechen, die BRUNNER bieten will, gibt es auch nur auf Produkte Garantie, die vom qualifizierten Fachhandwerk verbaut wurden.
- Warum macht BRUNNER Holzheizsysteme und Holzfeuerungen?
Weil wir den Rohstoff Holz und unsere Natur einfach lieben. Und deshalb sind wir davon überzeugt, dass Holzheizungen und Holzfeuerungen der perfekte Beitrag zu einer gesunden und nachhaltigen Umwelt sind.
- Wo werden BRUNNER Produkte gefertigt?
Unsere Gusseisernern Heizeinsätze für Kachelöfen und unsere gusseisernern Kaminöfen der “IRON DOG”-Reihe werden zum Beispiel in unserer eigenen Eisenhütte in Ortrand, Sachsen, gefertigt. Unsere Kamineinsätze werden in Eggenfelden, Bayern, entwickelt und montiert. Und unsere Heizkessel kommen aus dem bayerischen Wald. Bevor all diese Produkte an den Handwerker geliefert werden, kommen diese zusätzlich noch einmal zu uns auf den Prüfstand und werden von Hand von unseren erfahrenen Technikern überprüft.
Uns ist es wichtig, dass wir zur Qualität unserer Produkte stehen können. Und nur diese zwar aufwendige, aber wertvolle Produktionskette ermöglicht genau dies.
- Wieso ein Kamin, Kachelofen oder Heizkessel?
Die einzigartige Atmosphäre eines Holzfeuers ist bis heute die gemütlichste und angenehmste Wärmequelle und begleitet die Menschen seit Jahrtausenden. Dabei ist Holz ein natürlicher, nachwachsender Rohstoff, dessen Verbrennung keine schädlichen Abgase und Gifte freisetzt. Auch deshalb heizen immer mehr und mehr Menschen ihr ganzes Haus mit Holz.
Unabhängig von den Auswirkungen weltpolitischer Krisen ist der regionale Holzabbau streng reguliert und reglementiert. Ein Zuhause zum Wohlfühlen, alles mit einem guten Gewissen. Genau dafür stehen Kamine, Kachelöfen und Heizkessel von BRUNNER.
- Wo bekomme ich Brunner Produkte?
Unsere Produkte gibt es ausschließlich beim qualifizierten Fachhandel zu kaufen. Erfahrene Ofen- und Heizungsbauers garantieren, dass auch der Einbau unserer hochwertigen Produkte einwandfrei abläuft. So können wir über Jahrzehnte beste Qualität und ausgezeichneten Service bieten. Unsere Handwerkersuche kann dir dabei helfen, einen Ofen/Heizungsbauer in deiner Nähe zu finden.
- Wann benötige ich einen Unterdruck-Sicherheits-Abschalter?
Der Unterdruck-Sicherheits-Abschalter (USA) ist erforderlich, wenn der Schornsteinunterdruck überwacht werden muss. Das ist immer der Fall, wenn die Druckverhältnisse im Aufstellraum oder im Verbrennungsluftverbund der Feuerstätte durch lufttechnische Anlagen wie beispielsweise Dunstabzug, Wohnraumlüftung, Staubsaugeranlage oder Wäschetrockner beeinflusst werden. Sobald der Schornsteinunterdruck unter den Minimalwert fällt, werden Lüftungsanlage, Dunstabzug etc. deaktiviert. Mit dem USA können beliebig viele Lüftungsgeräte angeschlossen werden (maximal zulässige Schaltleistung 2A). Es ist allerdings nur eine Feuerstätte überwachbar.
- Warum ist eine BHZ sinnvoll?
Die BRUNNER Heizzentrale (BHZ) bietet eine effiziente und flexible Lösung zur Integration verschiedener Wärme- und Stromerzeuger sowie -verbraucher. Sie sorgt für eine bedarfsgerechte Speicherung und Verteilung der Energie, maximiert die Energieeffizienz und ermöglicht eine einfache Anpassung an individuelle Bedürfnisse. In Kombination mit dem BRUNNER Energiemanager optimiert die BHZ die Steuerung des gesamten Heizsystems und sorgt für eine zukunftssichere, nachhaltige Nutzung von Wärme und Energie.
- Kann ich eine BHZ nachrüsten?
Ja, die BRUNNER Heizzentrale lässt sich problemlos nachrüsten. Sie ist modular aufgebaut und kann in bestehende Heizsysteme integriert werden. Zudem lässt sich die BHZ auch mit Fremdfabrikaten kombinieren. Die BHZ erweitert und optimiert Ihre Heiztechnik, um die Effizienz zu steigern und eine bessere Nutzung von erneuerbaren Energien zu ermöglichen.
- Funktioniert eine BHZ nur mit BRUNNER-Produkten?
Nein, die BRUNNER Heizzentrale ist so konzipiert, dass sie mit vielen gängigen Heizsystemen und Wärmeerzeugern kompatibel ist, auch von anderen Herstellern. Sie lässt sich flexibel mit verschiedenen fossile und regenerative Heizquellen wie Scheitholz-, Pellet- und Hackschnitzelkesseln oder Öl- und Gasheizungen sowie Wärmepumpen und Solaranlagen kombinieren. Dadurch bietet sie eine hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit für individuelle Heizlösungen.
- Gibt es eine Alternative zur BRUNNER BHZ?
Nein, die BRUNNER Heizzentrale ist durch ihre modulare und vormontierte Bauweise, die Integration mit dem BRUNNER Energiemanager und die benutzerfreundliche Steuerung eine einzigartige Lösung für die effiziente und nachhaltige Nutzung von Wärme und Energie. Sie ist speziell auf die Bedürfnisse von Haushalten und Gebäuden abgestimmt und ermöglicht eine langfristige und zukunftssichere Heizlösung.
Richtiges Heizen
- Welches Holz darf ich verheizen?
Zur Verfeuerung in Einzelfeuerstätten ist nur naturbelassenes Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde geeignet und zugelassen. Das Scheitholz muss gelagert werden, bis die Feuchte maximal noch 20 Prozent beträgt. Beschichtetes, lackiertes oder behandeltes Holz darf nicht verfeuert werden.
- Wie lagere ich Holz richtig?
Am besten lagert man Brennholz locker geschichtet im Stapel, möglichst von Sonne beschienen, gut durchlüftet und gegen Regen geschützt. Ungeeignet ist die Holzlagerung in feuchten, geschlossenen Räumen ohne Belüftung.
- Können auch Kohle- und Holzbriketts verheizt werden?
Die rostlose Feuerung ist ideal für den Brennstoff Holz, nicht jedoch für Kohle. Kohle benötigt Verbrennungsluft von unten in die Schüttung und die Möglichkeit, den Glutstock abzurütteln und Asche zu entfernen. Daher kann Kohle nicht verbrannt werden. Zudem ist die Schamottierung speziell auf Holz ausgelegt; bei Verbrennung von Kohle wird der Schamottesatz in kurzer Zeit zerstört. Holzbriketts nach DIN 51731, Größenklasse HP2, darf man dagegen jederzeit verwenden.
- Welche Brennstoffe kommen in einer Kachelofen-Zentralheizung zum Einsatz?
Als umweltfreundliche Brennstoffe für die Kachelofen-Zentralheizung werden Scheitholz und/oder Holzpellets eingesetzt. Mit Pellets kann die Kachelofen-Zentralheizung vollautomatisch betrieben werden. Somit ist höchster Heizkomfort bei gleichzeitiger Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen garantiert.
In Gebäuden mit einem niedrigen Energiebedarf kann der gesamte Wärme-, Heiz- und Warmwasserbedarf durch eine Kachelofen-Zentralheizung erzeugt werden. Somit entfallen die Kosten für ein zusätzliches Heizgerät.
Tausch Kachelofenheizeinsatz: Was gilt es zu beachten
- Was ist der passende Heizeinsatz?
Einen Heizeinsatz auszutauschen hört sich schlimmer an, als es ist. Getauscht wir im Idealfall nur der Heizeinsatz, die Ofenhülle bleibt erhalten. Es wird nur der alte Heizeinsatz mit dem Heizgasrohr von der Nachheizfläche des Kachelofens getrennt und wie bei einer Schublade herausgezogen. Der Neue wird auf demselben Traglager eingeschoben und das Heizgasrohr wieder angeschlossen.
Für noch mehr Komfort kann sogar eine elektronische Verbrennungsluftregelung eingebaut werden. Und für alle die von einer Rostfeuerung mit Kohle auf Holz umsteigen wollen, kann ganz unkompliziert ein rostloser Einsatz eingesetzt werden.
Um im Vorfeld zu entscheiden welche Heizeinsätze von den Abmessungen in Frage kommen, steht dem Handwerk eine Auswahlhilfe zur Verfügung. Hier sind alle gängigen Heizeinsätze der vergangenen Jahrzehnte aufgeführt für die der Gesetzgeber eine Tauschfrist vorgesehen hat.
- Muss auch der Nachheizkasten getauscht werden?
Im Falle eines auszutauschenden Kachelofens mit Nachheizkasten empfehlen wir auch die Erneuerung der metallischen Nachheizfläche. Hier muss im Einzelfall entschieden werden ob die Maßnahme aufgrund der Einbausituation und Geometrie ohne notwendige Demontage des Kachelofenmantels möglich ist – also der Aufwand vertretbar ausfällt
Streng genommen ist der Kachelofeneinsatz mit dem Nachheizkasten nach DIN EN 13229 gemeinsam typgeprüft. Bei einem Austausch ist ebenfalls der metallische Nachheizkasten zu erneuern. Ein Austausch des Heizeinsatzes ohne Nachheizkasten ist nur dann möglich, wenn der Nachheizkasten kompatibel mit dem neuen Heizeinsatz ist und die Tauscherflächen annähernd übereinstimmen. Geeignet sind Heizkästen aus Gusseisen mit mindestens 4 mm Wandstärke oder aus Stahl-/Edelstahlblech mit mindestens 2 mm Wandstärke.
Grundsätzlich muss aber die Lage vor Ort und der technische Zustand des Nachheizkastens betrachtet werden. Je nach Zustand des Nachheizkastens ist es im Zweifelsfall besser den Kachelofenheizeinsatz gemeinsam mit dem Nachheizkasten auszutauschen.
- Gibt es Nachrüstsätze?
Die Nachrüstung des bestehenden Heizeinsatzes über sog. Nachrüstsätze ist in der 1.BImSchV als Lösungsmöglichkeit aufgezeigt. Ein Nachrüstsatz könnte z.B. aus Umlenkplatten, Keramikschaum u.a. und dem Austausch von Funktionsteilen bestehen. Der Hersteller muss, beim Anbieten solcher Nachrüstungen die Verantwortung übernehmen, dass die Werte des Prüfberichtes für Emissionen und Wirkungsgrad nach der Nachrüstung eingehalten werden. Die nachgerüstete Feuerstätte muss vom Hersteller typgeprüft worden sein und ist berechtigt mit dem CE-Zeichen versehen zu werden.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sollte vor dem „Nachrüsten“ mit einbezogen werden. Die Verantwortung liegt beim Hersteller der Feuerstätte. Der Einbau des Nachrüstsatzes darf nicht durch den Hersteller erfolgen sondern durch ein Fachunternehmen. Danach erfolgt die positive Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Hinweis: Heizeinsätze wurden vor 2001 prüftechnisch über nationale DIN-Normen erfasst (z.B. DIN 18892). In den alten DIN-Prüfvorgaben war eine Wiederholung der Prüfung alle sechs Jahre vorgesehen. In ausgewählten Fällen kann der letzte prüftechnisch erfasste und evtl. vom Tausch ausgenommene Zustand über das Nachrüsten von Brennkammerbauteilen hergestellt werden.
Der Einbau eines Nachrüstsatzes sollte in Relation zum Alter der Feuerstätte bewertet werden. Es ist ein Lösungsansatz, wenn Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze fest eingemauert sind und der Tausch vom Aufwand unverhältnismäßig ausfällt.
- Ist immer das Baujahr entscheidend?
Heizeinsätze wurden vor 2001 prüftechnisch über nationale DIN-Normen erfasst. Die Prüfung musste alle sechs Jahre wiederholt werden. Die zuletzt für den Heizeinsatz erfolgte Prüfung ist ausschlaggebend solange keine wesentlichen, konstruktiven Änderungen vorliegen.
Der genannte Sachverhalt ist in der HKI-Datenbank dokumentiert und hinterlegt. Hier kann das Tauschdatum entnommen werden.
- Sind offene Kamine davon betroffen?
Offene Kamine oder offen betriebene Holzfeuerstätten werden vom deutschen Gesetzgeber nicht als Heizgeräte eingestuft. Die Feuerstätten sind nicht von der Austauschpflicht betroffen. Sie dürfen weiter betrieben werden, aber nur gelegentlich.
In der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes „gelegentlicher Betrieb“ gibt es dazu diverse behördliche Vorgabe und Rechtsentscheide:
- Kammergericht Berlin. Beschränkung des Betriebs auf einen Tag in der Woche für sechs Stunden (Urteil vom 26. März 2013, Az. 21 U 131/08)
- Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (1991). Beschränkung des Betriebs auf acht Tage im Monat für fünf Stunden (Beschluss vom 12.04.1991, Az.: 7 B 10342/91).
Die aufgeführten Anordnungen können jedoch nicht als bundesweit genereller Maßstab angesehen werden. Grundsätzlich ist es untersagt, den offenen Kamin regelmäßig und als dauerhafte Wohnraumheizung einzusetzen.
- Gibt es Sonderregelungen in den Städten?
Um einen möglichst einheitlichen Vollzug der 1. BImSchV zu gewährleisten, wurden verschiedene Fragen von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) beantwortet. Diese Antworten, Vollzugshilfen und Hinweise sind innerhalb der Landes-Immissionsschutzbehörden abgestimmt. Bei diesen Auslegungen handelt es sich um Empfehlungen, von der die Bundesländer grundsätzlich abweichen können. Brennstoffverordnungen in Großstädten oder Ballungsräumen verschärfen in Einzelfällen die Vorgaben aus der 1.BImSchV für den Betrieb von Holzfeuerstätten.
- In München dürfen nur noch Holzfeuerstätten die die Stufe 2 der 1.BImSchV erfüllen betrieben werden.
- In Stuttgart gelten Sonderregelungen für den Betrieb von Holzfeuerstätten bei „Feinstaubalarm“.
- Kann der Schornsteinfeger zusätzliche Brandschutzvorgaben einfordern?
Beim Tausch oder der Nachrüstung eines Heizeinsatzes handelt es sich um eine wesentliche Änderung der Feuerstätte gemäß der 1.BImSchV. Dies bedeutet:
1. im Sinne der 1.BImSchV:
- a) die Ableitbedingungen (Schornstein) gemäß §19 der 1.BImSchV neu bewertet werden und
- b) Nachweise zur Einhaltung der gültigen Anforderungen an diese Feuerstätte gemäß Anlage 4 der 1. BImSchV vorliegen müssen.
2. im Sinne des Baurechts:
- a) durch Typprüfungen der Hersteller die o.g. Anforderungen nachgewiesen werden und
- b) ggf. weitergehende baurechtliche Vorgaben (z.B. Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien) eingehalten werden.
- c) die Feuerstätte erst in Betrieb genommen werden darf, wenn die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Feuerungsanlage (nach MBO) bzw. der Abgasanlage (nach LBO) durch den bevollmächtigten Schornsteinfeger bescheinigt wurde.
- Wer überprüft die Vorgaben?
Der bevollmächtigte Schornsteinfeger prüft ob die bestehende Feuerstätte den neuen Anforderungen entspricht oder getauscht werden muss. Als Nachweis genügt der Eintrag in der HKI-Datenbank oder die Herstellerklärung.
Über ein „Ampelsystem“ wird die bestehende Holzfeuerstätte eingestuft und für den Betreiber markiert:
- Rot steht für: „Der Heizeinsatz ist bereits über 40 Jahre alt und überfällig“.
- Abgestufte Orangetöne veranschaulichen die Fristen bis 2017, 2020 und 2024 und weisen darauf hin, bis wann die Feuerstätte stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden muss.
- Bei Grün kann der Holzofen weiter betrieben werden.
- Worum geht es beim gesetzlich vorgeschriebenen Austausch von Öfen?
- Der Gesetzgeber fordert die Stilllegung älterer Öfen und Holzbrandeinsätze, wenn diese die vorgegebenen Emissions-Grenzwerte der 1.BimschV nicht einhalten.
- Der Grund hierfür liegt in der höheren Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Belastung durch ältere Feuerungsanlagen.
- Auch neuere Anlagen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden, aber die Grenzwerte nicht einhalten, müssen nachgerüstet werden.
- Welche Öfen müssen bis wann ausgetauscht werden?
- Inbetriebnahme bis einschließlich 31.12.1974: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2014
- Inbetriebnahme zwischen 1975 und 1984: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2017
- Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2020
- Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010: Austausch notwendig bis spätestens 31.12.2024
- Woher weiß ich, ob meine Anlage erneuert werden muss?
- Anhand des Typenschildes, welches jeder Ofen, Kamin oder Holzbrandeinsatz tragen sollte, können Sie die Art und das Modell Ihres Kaminofens oder Holzbrandeinsatzes prüfen
- Der HKI(Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V.) stellt auf seiner Webseite eine Geräteliste zur Verfügung, in der Sie prüfen können, ob bei Ihnen ein Kachelofenaustausch bzw. die Erneuerung Ihrer Anlage notwendig ist.
- Sollte Ihre Gerät kein Typenschild besitzen, fragen Sie direkt beim Hersteller nach. Dieser gibt Ihnen gerne Auskunft über Ihr Gerät.
- Auch der Schornsteinfeger erweist sich hier als sehr nützlich, da dieser die Emissionswerte Ihrer Anlage prüfen kann (Obergrenzen: 0,15g / Kubikmeter, Kohlenmonoxid: 4 g / Kubikmeter).
- Ich habe einen alten Kachelofen, was kommt jetzt auf mich zu?
- Sie können beruhigt sein: ein einfaches und schnelles Prozedere.
- Suchen Sie sich auf unserer Handwerkersuche einen von über 1.000 Partnerbetrieben in ganz Deutschland aus und vereinbaren Sie einen Termin.
- Der Handwerker wird sich Ihre Anlage ansehen und den Austausch gemeinsam mit Ihnen vorbereiten.
- Der Austausch ist einfach und erfolgt schnell, teilweise innerhalb weniger Stunden.
- Da die Ofenhülle erhalten bleibt und nur der Einsatz ausgetauscht wird, ist die Umrüstung kostengünstig und effizient, da ein neues Gerät auch weniger Brennstoff benötigt.
- Mit einem emissionsarmen Einsatz von BRUNNER ist Ihr geliebter Kachelofen nun wieder fit für die nächsten Jahrzehnte.
- Woran erkenne ich, ob mein Kachelofenheizeinsatz getauscht werden muss?
Anhand des Typenschildes am Ofen, Kamin oder Holzbrandeinsatz kann man Art und Modell ablesen. Mit diesem Typenschild lässt sich auf der Webseite der HKI (Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V.) http://www.cert.hki-online.de/ prüfen, ob und wann der Kachelofenaustausch beziehungsweise die Erneuerung der Anlage notwendig ist. Sollte das Gerät kein Typenschild besitzen, kann der Hersteller Auskunft geben oder der Schornsteinfeger weiterhelfen. Ist der Heizeinsatz nach dem 22.3.2010 in Betrieb genommen worden erfüllt er die Vorgaben der novellierten 1.BImSchV und kann ohne Auflagen und zeitlich unbegrenzt weiter betrieben werden. In der Herstellererklärung sind die Angaben zum Tauschzeitpunkt hinterlegt.
- Wann muss der alte Kachelofenheizeinsatz getauscht werden?
Der deutsche Gesetzgeber hat Fristen für die Stilllegung / den Austausch alter Geräte festgelegt: Wenn die Grenzwerte der Übergangsregeln für CO-Emissionen und Feinstaub nicht nachweislich eingehalten werden können, müssen die Geräte nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Datum auf dem Typenschild des Gerätes.
Datum auf Typenschild Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme
bis einschließlich 31.12.1974 31.12.2014
(oder Datum nicht mehr feststellbar)
1.1.1975 – 31.12.1984 31.12.2017
1.1.1985 – 31.12.1994 31.12.2020
1.1.1995 bis 21.3.2010 31.12.2024
- Keine Herstellererklärung vorhanden – was sind die Alternativen?
Liegt keine Herstellerklärung bzw. Prüfbescheinigung zur Einhaltung der Grenzwerte vor, sieht der Gesetzgeber folgende Alternativen zum Gerätetausch oder Stilllegung vor:
- Einzelabnahme/Messung durch Schornsteinfeger (Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter, Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter)
- Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze, die eingemauert sind können mit einer nachgeschalteten Einrichtung zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik nachgerüstet werden.
Hier gilt es zu beachten:
- der Nachweis der Grenzwerte durch eine Messung des Schornsteinfegers ist nicht immer möglich und kann auch negativ ausfallen.
- der Einbau eines sogenannten „Staubfilters“ ist kostspielig. Staubfilter müssen regelmäßig nach Herstellerangaben gewartet werden.
Die alternativen Maßnahmen sollten in Relation zum Alter der Feuerstätte bewertet werden. Sie sind ein Lösungsansatz, wenn Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze fest eingemauert sind.
- Gibt es Ausnahmen?
Der Gesetzgeber hat nachfolgend aufgeführte Feuerstätten von der Austauschpflicht, der Nachrüstung oder einer Stilllegung ausgenommen:
- nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit Nennwärmeleistung unter 15 kW
- offene Kamine
- handwerklich erstellte Grundöfen
- Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt und dort kein weiteres Heizsystem vorhanden ist (z.B. Heizkörper).
- Einzelraumfeuerungsanlagen die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.
BRUNNER Handwerkersuche
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