Abhängig von Bonusregelungen können bis zu siebzig Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Die Förderung erfolgt als Zuschussförderung, die direkt ausgezahlt wird, oder über einen zusätzlichen Ergänzungskredit mit zinsgünstigen Konditionen. Damit kombiniert die KfW Heizungsförderung finanzielle Entlastung mit Planungssicherheit für Eigentümer und Eigentümerinnen, die ihre Heizsysteme modernisieren möchten.

Welche Heizung fördert die KfW?
Die KfW Förderung Heizung umfasst eine breite Palette klimafreundlicher Anlagen. Besonders im Fokus stehen Wärmepumpen, die in verschiedenen Varianten wie Luft-, Sole- oder Wasser-Wärmepumpe angeboten werden. Sie werden elektrisch betrieben und gelten als förderfähige Anlagen, wenn sie mit natürlichen Kältemitteln oder besonders effizienten Wärmequellen arbeiten. Auch Biomasseheizungen wie Pelletöfen oder Scheitholzkessel können über die KfW Heizungsförderung bezuschusst werden, sofern sie mit erneuerbaren Komponenten wie Solarthermie oder Photovoltaik-Warmwasser kombiniert werden.
Darüber hinaus sind Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Gasheizungen eingeschlossen, wobei bei der Gasheizung nur die Investitionsmehrkosten gefördert werden. Ergänzt wird die Liste durch innovative Heiztechnologien auf Basis erneuerbarer Energien. Ebenfalls förderfähig ist der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Selbst provisorische Heizungen, die während eines Heizungsausfalls angemietet werden, sowie Lösungen mit Leasing, Mietkauf oder Contracting können in die Förderung aufgenommen werden.
KfW Heizung Zuschuss 2025
Wie hoch fällt die Unterstützung tatsächlich aus? Die Höhe der KfW Förderung Heizung ergibt sich aus einer Kombination von Grundförderung und verschiedenen Boni. Den Anfang macht die Grundförderung in Höhe von dreißig Prozent der förderfähigen Kosten, die als Basis für alle Antragsteller gilt. Darauf aufbauend kann ein Effizienzbonus von fünf Prozent gewährt werden, wenn eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder besonders effizienter Wärmequelle eingebaut wird.
Zusätzlich gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus, der bis Ende 2028 zwanzig Prozent beträgt und ab 2029 siebzehn Prozent, sofern eine funktionsfähige Öl-, Kohle- oder alte Gasheizung ersetzt wird.
Haushalte mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro profitieren außerdem vom Einkommensbonus, der dreißig Prozent zusätzlich bringt. Auf diese Weise kann der Fördersatz bis zu siebzig Prozent erreichen. Für Einfamilienhäuser gelten 30.000 Euro als Obergrenze, in Mehrfamilienhäusern gelten je Wohneinheit höhere Obergrenzen.
Darüber hinaus wird für Biomasseheizungen ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gewährt, der unabhängig von den prozentualen Zuschüssen ausgezahlt wird. Das betrifft auch die von BRUNNER angebotenen Pelletheizungen, die als Biomasseanlagen eingestuft sind. Mehrere Modelle, etwa aus der BPH-Serie, die Green-Varianten sowie der kompakte Pelletini, stehen aktuell auf der offiziellen BAFA-Liste förderfähiger Biomasseanlagen.
Damit sind sie grundsätzlich förderfähig, sofern die weiteren technischen Anforderungen wie Emissions- und Effizienzstandards erfüllt sind. Insgesamt bietet die KfW Heizungsförderung damit einen finanziellen Anreiz, alte Heizsysteme durch moderne, klimafreundliche Lösungen zu ersetzen.

- Wer kann die Förderung beantragen?
Die KfW Förderung Heizung richtet sich an Privatpersonen, die als Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern, Wohnungen oder Wohngebäuden in Deutschland eingetragen sind. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können die Zuschüsse beantragen, wenn es um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum geht. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass das Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist. Besonders interessant ist die Förderung für selbstnutzende Eigentümer, denn sie können zusätzlich Boni wie den Einkommens- oder Klimageschwindigkeitsbonus beantragen. In Mehrfamilienhäusern läuft die Antragstellung zweistufig: Die Verwaltung oder eine bevollmächtigte Person stellt den Basisantrag für die Wohneinheiten, während die einzelnen Eigentümer und Eigentümerinnen ihre Zusatzanträge selbst einreichen müssen. Eigentümer und Eigentümerinnen können außerdem für mehrere eigene Wohngebäude Anträge stellen. Wichtig ist, dass pro Maßnahme nur ein Antrag möglich ist. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten reduziert sich der Förderhöchstbetrag, wenn bereits berücksichtigte Kosten in einem anderen Antrag enthalten sind.
- Welche Kosten und Maßnahmen sind förderfähig?
Die KfW Förderung Heizung deckt nicht nur die Anschaffung der Anlagen selbst ab, sondern umfasst ein breites Spektrum an förderfähigen Kosten und Maßnahmen. Im Mittelpunkt steht der Heizungstausch, der sowohl den Einbau einer neuen Anlage als auch die Demontage der alten Heizung einschließt. Ebenfalls verpflichtend ist der hydraulische Abgleich, der für einen effizienten Betrieb sorgt. Darüber hinaus zählen auch die Fachplanung, die energetische Baubegleitung sowie notwendige Umfeld- und Wiederherstellungsarbeiten wie Putz- oder Bodenbeläge zu den Einzelmaßnahmen, die über die KfW Heizungsförderung bezuschusst werden können. Selbst eine provisorische Heizung während eines Ausfalls fällt ebenfalls unter die Förderung. Wer Eigenleistungen einbringen möchte, muss beachten, dass ausschließlich Materialkosten berücksichtigt werden und die fachgerechte Umsetzung zwingend durch ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten bestätigt werden muss.
- Wie kann ich einen Antrag auf Heizungsförderung bei der KfW stellen?
Die Antragstellung für die KfW Förderung Heizung folgt einem klaren Ablauf. Zunächst erstellt ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Anschließend wird ein Liefer- oder Leistungsvertrag abgeschlossen, der eine aufschiebende Bedingung enthält und nur gilt, wenn die KfW zusagt. Der Antrag selbst erfolgt im Kundenportal „Meine KfW“. Erst nach der Zuschusszusage dürfen die Maßnahmen starten, die innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein müssen. Wichtig: Alle Nachweise sind spätestens 36 Monate nach der Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung im Kundenportal einzureichen. Zum Abschluss bestätigt ein Fachunternehmen die Durchführung, bevor die Auszahlung erfolgt.
- KfW Heizung vs. BAFA: Was lässt sich kombinieren?
Die Zuständigkeiten zwischen den beiden Programmen sind klar geregelt. Die KfW Heizungsförderung deckt den Heizungstausch und die Installation neuer Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden ab. Das BAFA hingegen ist für Einzelmaßnahmen zuständig, die nicht direkt den Heizkessel betreffen, etwa für Dämmung, Fenster oder Türen, Lüftungssysteme oder die Heizungsoptimierung. Eine Kombination aus beiden Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, solange die förderfähigen Kosten nicht doppelt angesetzt werden. Zu beachten ist allerdings die Kumulierungsgrenze: Mit anderen öffentlichen Mitteln wie Zuschüssen, Krediten oder Zulagen dürfen maximal sechzig Prozent der Investitionskosten abgedeckt werden. Innerhalb der Programme sind bis zu siebzig Prozent möglich.
Wasserführende Geräte von BRUNNER
Die KfW Förderung Heizung gilt auch für wasserführende Geräte. Solche Kamin- oder Kachelofeneinsätze lassen sich als heizungsunterstützende Komponenten in ein Gesamtsystem einbinden und tragen dazu bei, erneuerbare Energien effizient zu nutzen. Mit der BRUNNER Heizzentrale (BHZ) stehen modulare Lösungen zur Verfügung, die Speicher, Hydraulik und Regelung in einem System vereinen.
Dadurch können Biomasseheizungen oder auch Hybridheizungen flexibel ergänzt und in förderfähige Konzepte integriert werden. In diesem Zusammenhang eröffnet sich nicht nur die Möglichkeit einer KfW Förderung Ofen, sondern auch eine Förderung für Pelletofen oder Hybridheizungen mit Gas.

Fazit: Chancen für klimafreundliche Heiztechnik nutzen
Besonders interessant ist dies für förderfähige Produkte von BRUNNER: So erreicht die bis zu 70 Prozent Förderung und erhält serienmäßig den Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro, ohne dass Nachrüstungen oder Zusatzteile erforderlich sind. Auch die BSV-Serie zählt zu den förderfähigen Biomasseanlagen und kann mit einem Fördersatz von bis zu 70 Prozent gefördert werden.
Für die BRUNNER Wärmepumpe gilt ebenfalls ein Fördersatz von bis zu 70 Prozent, ergänzt durch den Effizienzbonus von 5 Prozent, der dank des serienmäßig eingesetzten natürlichen Kältemittels automatisch berücksichtigt wird. Damit zeigt sich: Wer auf moderne Heiztechnik von BRUNNER setzt, profitiert gleich doppelt, von einer starken Förderung und von einem System, das die Energiewende aktiv unterstützt.



