Letzte Chance für bestehende BzA: Antrag bis 20.07.2026, 20:00 Uhr
Voraussetzung ist eine gültige BzA, die spätestens am 08.07.2026 erstellt und beantragt wurde. Neue BzA können während der Umstellungsphase nicht erstellt werden. Nach der Förderzusage bleiben 36 Monate für die Umsetzung.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz schafft mehr Freiheit bei der Heizungswahl. Parallel stellt die KfW die BEG-Heizungsförderung um. Für Beratung und Verkauf zählt jetzt eine klare Empfehlung: BzA-Bestandsfälle sofort prüfen und neue Projekte vor dem nächsten Degressionsstichtag entscheiden.
Die neue Förderung auf einen Blick
Für Wohngebäude und die erste Wohneinheit ab 21.07.2026

BRUNNER Vorteil ab 2027
Made in Bayern. Gut positioniert für den EU-Wertschöpfungsbonus.
Geplant sind ab dem 1. Quartal 2027 15% Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen und Biomasseheizungen. Damit bleiben insgesamt 30 % möglich. Für Geräte ohne EU-Fertigung soll die Grundförderung auf 15 % sinken.
Die BRUNNER BWP green wird in Bayern gefertigt. Die endgültige Bonusberechtigung hängt von den noch festzulegenden Kriterien der Förderrichtlinie ab.
Was Warten kosten kann
Beispiel: selbstgenutztes Einfamilienhaus, zvE über 50.000 €, Austausch einer bonusfähigen Altanlage, erste Wohneinheit.

Jetzt Projekte priorisieren und Förderung sichern
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Telefon: +49 8721 771-700
E-Mail: verkauf@brunner.de




