BRUNNER Garantie & Wartung

Gut abgesichert. Rundum betreut.

Mit einem BRUNNER Produkt entscheidest du dich für Qualität und Langlebigkeit – und das mit bestem Service: Unsere erweiterte Herstellergarantie schützt dich im Fall der Fälle zuverlässig. In Kombination mit einer regelmäßigen Wartung durch geschultes Fachpersonal sicherst du dir nicht nur verlängerte Garantiezeiten, sondern erhältst auch die volle Effizienz und Lebensdauer deiner Anlage. Hier erfährst du alles zur erweiterten BRUNNER Garantie der Ofentechnik, der Heiztechnik sowie zu unseren Wartungsverträgen.

Wartung eines Gaskamins durch den Kundendienst

Erweiterte BRUNNER Garantie
für Ofentechnik Produkte

1. Voraussetzungen für die erweiterte BRUNNER Garantie

  • Das Produkt muss durch einen Fachbetrieb1 nach Herstellerangeben und Fachregeln eingebaut worden sein
  • Die Handhabung des Produkts erfolgt nach Bedienungsanleitung
  • Die erweiterte BRUNNER Garantie gilt nur für BRUNNER Produkte, die über offizielle Vertriebswege bezogen wurden und die für das Bestimmungsland sowohl zugelassen, als auch freigegeben sind. Die BRUNNER Garantie ist nur in dem Land gültig und durchsetzbar, in dem das Produkt gekauft wurde. Das setzt voraus, dass das BRUNNER Produkt auch für den Verkauf in diesem Land vorgesehen war
  • Das BRUNNER Produkt wurde innerhalb der ersten drei Monate ab Inbetriebnahme registriert

Bei der Produktregistrierung werden Geräteinformationen sowie deine Adresse elektronisch in einer sogenannten Produktakte gespeichert. Anhand dieser Angaben können wir Kundendienstfragen zügig beantworten oder noch viele Jahre später problemlos den passenden Materialersatz ausliefern.

Wir versichern, dass diese Daten ausschließlich zum Zwecke der BRUNNER Garantie genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden.

2. Was ist im erweiterten BRUNNER Garantieumfang erhalten?

  • Kostenloser Materialersatz für Guss- und Stahlteile, die nicht der unmittelbaren thermischen Belastung ausgesetzt sind (Fertigungs- und Materialfehler)
  • Keine Garantie bei Schäden durch Überlastung, Gewalteinwirkung, Abnutzung oder Verschleiß4
  • Garantie endet nach 2, 5 oder 10 Jahren, abhängig von der Produktkomponente
  • Austausch eines Bauteils verlängert die Garantiezeit nicht
  • Kosten für Ein- und Ausbau sind nicht in der erweiterten BRUNNER Garantie enthalten. Sie erstreckt sich lediglich auf das Bauteil.

3. Garantieanspruch

  • Guss-Bauteile, die nicht der unmittelbaren thermischen Belastung ausgesetzt sind
  • Stahl-Bauteile, die nicht der unmittelbaren thermischen Belastung ausgesetzt sind
  • Kesselaufsätze und -körper
  • Türen aus Stahl und Guss
  • Gas-Kamine (Korpus)
  • Elektronik, Gasregelblock und -brenner
  • Feuerraumauskleidungen und feuerbeaufschlagte Bauteile der Brennkammer (z.B. Metallplatten, Umlenkplatten, Schamotte2,7)
  • Sichtscheiben³
  • Mechanische und elektrische Teile von BRUNNER Heizeinsätzen
  • Elemente der Wärmebetonverkleidung5 oder Rohstahlverkleidung6
  • Katalysator

4. Beginn der erweiterte BRUNNER Garantie

Die erweiterte BRUNNER Garantie beginnt ab dem Kauf- bzw. Inbetriebnahmedatum oder Registrierung des Produkts. Als Kaufdatum ist das Rechnungsdatum des Fachbetriebs1 ausschlaggebend (bei Garantieansprüchen sind die Rechnung des Handwerkers und der Garantiepass vorzulegen). Gesetzliche und vertragliche Ansprüche aus dem Vertrag mit einem Meisterbetrieb werden von dieser Erklärung nicht berührt. Bitte beachte, dass unsere erweiterte Herstellergarantie nicht die gesetzliche Gewährleistung beeinflusst. Dies betrifft insbesondere auch EU-Recht.

Erweiterte BRUNNER Garantie
für Heiztechnik Produkte

1. Voraussetzungen für die BRUNNER-Service-/Wartungsvereinbarung inklusive Verlängerung der BRUNNER-Garantie

  • Das Produkt muss durch einen Fachbetrieb1 sachgemäß eingebaut sein
  • Die Handhabung des Produkts erfolgt nach Bedienungsanleitung
  • Die Brunner-Garantie gilt nur für Brunner-Produkte, die über offizielle Vertriebswege bezogen wurden und die für das Bestimmungsland sowohl zugelassen als auch freigegeben sind. Die Brunner-Garantie ist nur in dem Land gültig und durchsetzbar, in dem das Produkt gekauft wurde. Das setzt voraus, dass das Brunner-Produkt auch für den Verkauf in diesem Land vorgesehen war

2. Was ist im erweiterten BRUNNER Garantieumfang erhalten?

BRUNNER bietet mit seinen Pellet-, Scheitholzkessel und Wärmepumpen hochwertige, langlebige und zuverlässige Heizlösungen, die über Jahre lang fast täglich in Gebrauch sind. Aus diesem Grund bieten wir für unsere Pellet-, Scheitholzkessel und Wärmepumpen eine Garantieverlängerung an.

Bei Abschluss einer Wartungsvereinbarung verlängert sich die Garantie auf fünf Jahre. Mit Ablauf der fünf Betriebsjahre endet die BRUNNER-Garantie. 

Weitere Produkte wie Zubehör, Brunner Heizzentrale BHZ, Rücklaufanhebung, Pumpen, Austragungs- und Lagersysteme, Hebeanlagen, Steuerungen, Platinen usw. sind nicht im Wartungsvertrag eingeschlossen. Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre.

3. Garantieanspruch

  • 5 Jahre Garantie auf
    • Wärmepumpe
    • Pelletkessel
    • Scheitholzkessel
  • 2 Jahre Garantie

4. Was muss ich für die Garantieverlängerung tun?

Die Wartungsvereinbarung kann sowohl mit dem BRUNNER, als auch mit einem offiziellen BRUNNER-Handwerker abgeschlossen werden. Bei Vertragsabschluss mit BRUNNER wird der Wartungstermin über den BRUNNER Kundendienst abgewickelt. Bei Wartung über einen Handwerker muss ein Wartungsnachweis eingereicht werden.

5. Nicht in die erweiterte BRUNNER Garantie einbezogene Konstellationen

Treten Mängel oder Schäden an dem Produkt auf, hat der Kunde keinen Anspruch auf Behebung im Rahmen dieser Wartungsvereinbarung, wenn

  • das Produkt trotz Auftreten eines Mangels weiter benutzt wird,
  • aggressive Dämpfe oder Halogene in der Umgebungs- oder Verbrennungsluft auftreten,
  • ungeeignete bzw. mangelhafte Brennstoffe verwendet werden,
  • Schäden oder Betriebsstörungen durch Anlagekomponenten auftreten, die nicht Teil des Lieferumfangs sind,
  • Sauerstoffkorrosion oder chemische oder elektrische Einflüsse zu einem Schaden geführt haben, der nicht im Verantwortungsbereich der Firma Brunner liegt,
  • Schäden oder Mängel durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung verursacht wurden,
  • fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritten vorliegen,
  • unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte vorgenommen wurden,
  • ein Schaden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung verursacht wurde,
  • Normen und Vorschriften für die Erstellung und den Betrieb von Heizungsanlagen nicht beachtet wurden,
  • der Heizkessel nicht bestimmungsgemäß zum Heizen eines Gebäudes verwendet wird.

In Fällen dieser Art muss BRUNNER vom zuständigen Handwerker beauftragt werden (kostenpflichtiger Serviceauftrag).

BRUNNER Wartungsvereinbarung

Ein Wärmeerzeuger sollte regelmäßig gewartet werden, um die Effizienz und Langlebigkeit zu gewährleisten. Die empfohlene jährliche Wartung durch Fachpersonal kostet je nach Kesseltyp und Wärmepumpe im Einfamilienhaus ca. 400 € und bei einem Gaskamin ca. 300 € (Stand Deutschland 2024).

Durch den regelmäßigen Service wird sichergestellt, dass die Heizung bei optimalem Brennstoffverbrauch arbeitet. Bei Bedarf können Betriebsparameter neu eingestellt werden, um Heizkosten zu sparen. Bei Holzkesseln beinhaltet die Wartungsvereinbarung eine erweiterte Garantie. In diesem Zeitraum werden u.a. Verschleißteile ersetzt. BRUNNER empfiehlt eine jährliche Wartung.

Frage deinen BRUNNER Handwerker nach einem individuellen Wartungsangebot oder greife auf unser Serviceangebot zurück.

1. Leistungen und Laufzeit

Im Rahmen der Wartungsvereinbarung übernehmen wir die regelmäßige Wartung deiner BRUNNER-Komponenten, um dessen Effizienz und lange Lebensdauer sicherzustellen. Die Wartung erfolgt jährlich. Der Zeitraum beginnt mit Abschluss der Wartungsvereinbarung.

Die Wartungsvereinbarung ist jährlich kündbar, jeweils spätestens einen Monat auf das Jahresende. Dies betrifft beide Vertragspartner.
Die Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen und muss innerhalb der ersten drei Werktage des Monats Dezember
bei BRUNNER eingehen. Wird die Vereinbarung nicht fristgemäß gekündigt, so verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr.

2. Zeitpunkt der Wartung

Der Termin wird dir rechtzeitig mitgeteilt, und du solltest dafür sorgen, dass die Anlage gut zugänglich ist. Zu beachten ist zudem, dass Pellet- und Scheitholzkessel am Vortag der Wartung ausgeschaltet werden müssen.

Zur Wartungsvereinbarung

Produkte für einen Wartungsvertrag

Weitere Produkte laden

BRUNNER Wartungsvereinbarung beantragen

Fußnoten

1) Bei einem Fachbetrieb handelt es sich um qualifiziertes Personal im Sinne von:

  • Mitglieder des Fachhandwerks Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Personen/Firmen, die aufgrund einer Ausnahmegenehmigung der Handwerkskammer dem genannten Fachhandwerk gleichgestellt sind oder aufgrund einer Schulung des Unternehmens eine entsprechende Qualifizierung nachgewiesen haben (BRUNNER Zertifikat), solange die Person(en), welche das Zertifikat erworben hat/haben, der Firma zugehörig sind.

2) Schamotteplatten werden als passgenaue Formsteine extra für unsere Feuerräume gefertigt. Diese bei bis zu 1100 °C vorgebrannten Steine dienen als feuerfester Schutz der Stahl- oder Gussfeuerräume bzw. verlängern deren Lebensdauer erheblich. Unterschiedlichste Temperaturbelastungen sowie mechanische Stöße können und werden hier kleine Risse auslösen. Einzelne Risse in der Feuerraumauskleidung aus Schamotte sind kein Grund zur Beunruhigung; das ist vollkommen normal und unbedenklich und kein Reklamationsgrund. Was nicht sein darf, sind Materialablösungen oder deutliche, sternförmige Risse in mehreren Ebenen.

3) BRUNNER verarbeitet ausschließlich industriell hochwertige Glaskeramikprodukte, die für den Einsatz in Einzelfeuerstätten vorgesehen sind. Ihre einzigartigen Eigenschaften erhalten die Glasscheiben durch ein spezielles Fertigungsverfahren, die Keramisierung.

Bei diesem Produktionsprozess können technisch nicht alle optischen Beeinträchtigungen wie feine Kratzer, feste Einschlüsse oder kleine Luftblasen ausgeschlossen werden. Als Stand der Technik müssen diese akzeptiert werden; ein Anlass zur Reklamation besteht nicht. Die Glaskeramik wird bei zwei Qualitätskontrollen nach der aktuell gültigen technischen Lieferspezifikation überprüft. Ungeeignete Produkte werden ausgesondert. Dies betrifft in erster Linie die Toleranzen in Maßhaltigkeit und Krümmung sowie eine Sichtprüfung. Die optische Materialbeschaffenheit wird unter folgenden Bedingungen geprüft:

  • Sichtprüfung in normaler Einbaulage, ohne optische Hilfsmittel
  • Beleuchtung bei etwa 800 Lux – Betrachtungsabstand > 1 m
  • Heller Hintergrund (Farbton von Schamottesteinen)

Dabei werden maximal drei Lufteinschlüsse oder feste Einschlüsse größer als vier Millimeter akzeptiert, jedoch keine Lufteinschlüsse mit einer Öffnung zur Glasoberfläche größer als ein Millimeter; Dekorfehlstellen kleiner als 1 Millimeter sind fertigungsbedingt zulässig.

Glaskeramikausführungen mit wärmereflektierender Beschichtung zeichnen sich durch einen erhöhten Reflexionsgrad aus, wodurch Umgebungslicht und Lichtquellen intensiver reflektiert werden. Der optische Eindruck der Glaskeramikscheibe kann in Abhängigkeit von Umgebungslicht und Betrachtungswinkel variieren; insbesondere kann ein grünlicher oder bläulicher Schimmer auftreten, der auf Interferenzeffekte in der wärmereflektierenden Beschichtung zurückzuführen ist.

4) Verschleiß bezeichnet nach der 1997 zurückgezogenen DIN 50320 den fortschreitenden Materialverlust aus der Oberfläche eines festen Körpers (Grundkörper), hervorgerufen durch mechanische Ursachen wie Kontakt- und Relativbewegung eines festen, flüssigen oder gasförmigen Gegenkörpers, also den Masseverlust (Oberflächenabtrag) einer Stoffoberfläche durch schleifende, rollende, schlagende, kratzende, chemische und thermische Beanspruchung. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Verschleiß auch mit anderen Arten der Abnutzung gleichgesetzt.

5) Qualitätsmerkmale der Verkleidungsbauteile in Betonoptik (Sichtbetonklasse 2–3):

  1. Maßtoleranzen der Gießformteile:
    1. Geradheit: ± 2 mm/m
    2. Länge/Breite/Dicke: ± 2 mm
    3. Rechtwinkligkeit: ± 2 mm
    4. Ebenheit: ± 2,5 mm
  2. Oberflächenbeschaffenheit zur Sichtseite:
    1. Textur: geschlossen und weitgehend einheitlich; Reparaturstellen mit Farbtonänderung und Haarrissen zulässig.
    2. Porigkeit: max. drei Löcher mit Durchmesser < 10 mm und Tiefe > 10 mm (Bezugsfläche 100×100 mm)
  3. Farbton: gleichmäßige, großflächige Hell-/Dunkelverfärbungen und Zementschleier zulässig; keine Rost- und Schmutzflecken sowie unterschiedliche Schüttlagen.
  4. Hinweis: Abweichungen im Farbton (z. B. Erweiterungsringe) lassen sich über einen lasurartigen Farbauftrag anpassen (Empfehlung: DecoLasur Matt getönt im Farbton Schiefer 16, Fabrikat Caparol). Mit dem BRUNNER-Überarbeitungsset.

6) Qualitätsmerkmale der Kaminofenverkleidung aus Rohstahl („schwarzer Stahl“): Unbehandelter Stahl mit individueller, unregelmäßiger Oberfläche und sichtbaren Gebrauchsspuren (Schweißverfärbungen, Fertigungsspuren und Unebenheiten). Wird bei ca. 1200 °C gewalzt. Dabei entsteht eine natürliche Zunderschicht mit individueller Patina – bewusst unbearbeitet für eine authentische Optik. Oberflächenanforderungen: Klasse A1 gemäß EN 10163-2:2004. Material- oder fertigungsbedingte Unregelmäßigkeiten („Ungänzen“) mit einer Tiefe von bis zu 0,2 mm sind herstellungsbedingt unvermeidbar und somit nicht reklamationswürdig. Eine Einstufung etwaiger Ungänzen als (Material-)Fehler ist erst bei Überschreitung des Grenzwerts von 0,4 mm Tiefe und einer Überprüfung der beeinflussten Zone des jeweiligen Verkleidungsteils möglich. Nur für den Innenbereich geeignet.

7) Brennkammerbauteile mit schwarzem Farbauftrag. Bei thermischer Belastung kann der Farbauftrag verblassen und sich stellenweise im Farbton verändern.