Förderungen

Staatliche Förderung für Ihre Heizung. So sparen Sie bei einer neuen Heizung.

Staatliche Förderungen auf Länder-, Bundes- und Kommunalebene gibt es viele und da sich diese sehr rasch ändern können, verliert man schnell den Überblick. Daher wollen wir Ihnen hier gerne eine grobe Übersicht und erste Information geben, verweisen aber ausdrücklich darauf, sich bei den entsprechenden Stellen über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.

Handschlag vor der BRUNNER Pelletheizung

Welche Förderungen gibt es?

Förderungsanträge, Geldscheine und ein Hausmodell

Steuerförderung

Wenn Sie sich für die Steuerförderung entscheiden, erhalten Sie weiterhin über einen Zeitraum von drei Jahren eine Steuergutschrift. Diese beträgt im ersten und zweiten Jahr jeweils 7 % und im dritten Jahr 6 % der förderfähigen Kosten. Um diese Förderung in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Handwerkerrechnungen, die der Heizungsanlage zugeordnet werden können
  • Zahlungsnachweis der Rechnungen
  • Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens
  • VdZ-Formular „Hydraulischer Abgleich Verfahren A“, ausgefüllt durch das Fachunternehmen
  • Auszug aus der aktuellen BAFA-Liste, auf der die förderfähigen Produkte verzeichnet sind 
Modell eines Hauses mit Energielabel daneben

BAFA-Förderung (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und umfasst verschiedene Fördermodule für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Hierzu gehört auch die Förderung beim Heizungstausch und wenn eine veraltete Heizung durch energieeffiziente und umweltfreundlichere Optionen unterstützt werden soll.

Nicht gefördert werden neue reine Ölheizungen oder Gasheizungen (werden sie mit erneuerbaren Energien kombiniert, gilt eine Förderung nur für den Anteil mit erneuerbaren Energien). Kurz vor dem Jahreswechsel 2023/2024 wurde das BEG deutlich angepasst, die Vorgaben dafür kamen aus dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es gilt nun die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

So werden neue Heizungen ab 2024 konkret gefördert

Wärmepumpe auf Metallsockel im Winter

Wärmepumpe bis zu 70%

Es wird nun auch eine hybride Heizlösung aus einem vorhandenen Kessel und einer neuen Wärmepumpe gefördert. Bisher musste die bestehende Heizung demontiert werden.

Die maximale Investitionssumme für die 1. Wohneinheit beträgt 30.000 Euro, ab der 2. Wohneinheit je 15.000 Euro, ab der 7. Wohneinheit je 8.000 Euro. Für alle Sanierer liegt der Zuschuss Basisförderung bei 30%. Hinzu kommen 5 % Effizienzbonus für alle Sanierer, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser dienen oder ein natürliches Kältemittel wie beispielsweise Propan verwendet wird.

20 % Geschwindigkeitsbonus bekommen selbstnutzende Eigentümer bei Austausch von Gasheizung, Biomasseheizungen (älter als 20 Jahre), Gasetagenheizung, Ölheizung, Kohleheizung oder Nachtspeicher-Heizung. Außerdem gibt es den 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro. Daraus ergibt sich 2024 ein maximaler Fördersatz für die 1. Wohneinheit von 70 % Zuschuss beziehungsweise 21.000 Euro.

Heizungsraum mit Pelletheizung und Heizzentrale

Pellet-/Scheitholzheizung bis zu 70%

Seit 2024 besteht die Möglichkeit, auch ohne Installation einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe von Zuschüssen zu profitieren. Die maximale Investitionssumme für die 1. Wohneinheit beträgt 30.000 Euro, ab der 2. Wohneinheit je 15.000 Euro, ab der 7. Wohneinheit je 8.000 Euro.

Für alle Sanierer liegt der Zuschuss Basisförderung bei 30 %. Der Emissionsminderungsbonus ist ein zusätzlicher Bonus von pauschal 2.500 Euro, wenn der Staub auf weniger oder gleich 2,5 mg/m3 reduziert werden kann, beispielsweise durch Staubabscheider. 20 % Geschwindigkeitsbonus bekommen selbstnutzende Eigentümer bei Austausch von Gasheizung, Biomasseheizungen (älter als 20 Jahre) /Gasetagenheizung, Ölheizung, Kohleheizung oder Nachtspeicher-Heizung aber nur in Verbindung mit Solar- oder PV-Anlage oder Wärmepumpe.

Außerdem gibt es den 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro. Daraus ergibt sich auch für die Biomasseheizungen 2024 ein maximaler Fördersatz für die 1. Wohneinheit von 70 % Zuschuss beziehungsweise 21.000 Euro (23.500 Euro mit dem Emissionsminderungsbonus).

Hausdach mit Solarthermie

Solarthermie bis zu 70%

Die maximale Investitionssumme für die 1. Wohneinheit beträgt 30.000 Euro, ab der 2. Wohneinheit je 15.000 Euro, ab der 7. Wohneinheit je 8.000 Euro. Für alle Sanierer liegt der Zuschuss Basisförderung bei 30%.

20 % Geschwindigkeitsbonus bekommen selbst nutzenden Eigentümer bei Austausch von Gasheizung, Biomasseheizungen (älter als 20 Jahre) /Gasetagenheizung, Ölheizung, Kohleheizung oder Nachtspeicher-Heizung.

Außerdem gibt es den 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro. Daraus ergibt sich für die Solarthermie 2024 ebenfalls ein maximaler Fördersatz für die 1. Wohneinheit von 70 % Zuschuss beziehungsweise 21.000 Euro.

Beim Geschwindigkeitsbonus muss noch ergänzt werden, dass er zeitlich gestaffelt ist: bis Ende 2028 -> 20 %, bis Ende 2030 ->17 %, bis Ende 2032 -> 14 %, bis Ende 2034 -> 11%, bis Ende 2036 -> 8 %, Ab 2037 entfällt der Bonus komplett.

Heizungstausch: Öl-/Gasheizung raus, neue Biomasse-Heizung rein

BRUNNER Heizungen sind bewährt und immer am letzten Stand der Technik. Darüber hinaus gibt es interessante Heizkonzepte, die in Verbindung mit der BRUNNER Heizzentrale schier grenzenlos sind. Auch eine clevere Kombinationsmöglichkeit von Wärmepumpe und wassergeführtem Ofen ist möglich. Dieser sorgt gerade im Winter nicht nur für kuschelige Stunden vorm Feuer, sondern schont auch den Geldbeutel, da er die Wärmepumpe bei niedrigen Temperaturen unterstützt.

Kundendienstmonteur tippt an Steuerung von Pelletkessel

Welche Heizung passt zu meiner Immobilie?

Mit nachwachsenden und klimafreundlichen Brennstoffen können Sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. CO2-neutral heizen gelingt mit Heizungen, die eine besonders hohe Effizienz aufweisen und sauber verbrennen. Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrade sind entsprechend festgelegt worden, die eine technische Mindestanforderung an unsere Heizkessel und Wärmepumpen stellen. Da wir diese Grenzwerte unterschreiten, sind all unsere Heiztechnikprodukte von Pellet- über Scheitholz- bis Wärmepumpenheizung förderbar.

Wärmepumpen passen am besten zum Neubau, während hingegen Pellet- und Scheitholzheizungen in Neubauten und Bestand gleichermaßen Anwendung finden. Es geht hier um Heizkörper, Fußboden-, Wandheizung u.Ä., die allesamt verschiedene Vorlauftemperaturen benötigen. Des Weiteren ist ein Altbau womöglich nicht gedämmt, hat undichte Fenster und besitzt daher einen höheren Wärmebedarf (kW) als ein neues Niedrig- oder Passivenergiehaus.

Wärmepumpe vor schwarzem Hintergrund

Wärmepumpen

Da sie bei geringer Heizleistung und niedrigen Vorlauftemperaturen in Verbindung mit Flächenheizungen effizient arbeiten. Sie werden immer beliebter, da sie regenerative Energie nutzen, kein CO2 ausstoßen und mit wenig Strom ein Vielfaches an Wärmeenergie erzeugen.

  • Kleine Stellfläche (1m2)
  • Natürliches Kältemittel R290
  • PV-Strom kann genutzt werden
  • Perfekte Ergänzung mit einem wasserführenden Kamin/Ofen

*Im Gebäudebestand kann die Wärmepumpe auch geeignet sein, wenn die Voraussetzung wie Vorlauftemperatur und Heizleistung passen.

Pelletofen vor schwarzem Hintergrund

Pelletheizungen

Da sie so komfortabel wie eine Ölheizung ist, aber mit nachwachsendem und regional verfügbarem Brennstoff. Die Steuerung, Kesselreinigung und Entaschung erfolgen bei einer Pelletheizung ebenfalls vollautomatisch.

  • Pellets sind ein regionaler und nachwachsender Brennstoff
  • Kombinierbar mit Photovoltaik
  • Solarthermie oder weitere Wärmerzeuger
  • Vollautomatisches Heizsystem
  • ariabler Leistungsbereich für eine optimale Anpassung den benötigten Wärmebedarf
BRUNNER Scheitholzheizung vor schwarzem Hintergrund

Scheitholzheizungen

Eine persönliche Unabhängigkeitserklärung für all jene, die ihr Haus mit eigenem Holz beheizen können und wollen. Kostengünstig, mit Holz aus eigener oder heimischer Forstwirtschaft.

  • Regionaler und nachwachsender Brennstoff
  • Kurze und einfache Beschaffung
  • Kombinierbar mit Photovoltaik, Solarthermie oder weitere Wärmerzeuger
  • große Befülltür aus Gusseisen mit Türkontaktschalter für einen sicheren Betrieb

Fazit: Welche Förderung passt zu mir?

BAFA-Förderung BEG Steuerförderung
Ich habe eine maximal 20 Jahre alte Heizung (Pellets, Scheitholz, Gas oder Wärmepumpe)
Ich möchte eine neue Heizung mit Solarthermie installieren
Ich möchte weder Solarthermie noch Wärmepumpe zur Warmwasserbereitstellung für meine neue Pellet- bzw. Scheitholzheizung
Ich möchte eine neue Wärmepumpe installieren
Ich benötige zeitnah den finanziellen Zuschuss
Ich möchte den bürokratischen Aufwand gering halten

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