Förderung Wärmepumpe: Welche Zuschüsse gelten aktuell?
Die BEG umfasst weiterhin drei Teilprogramme. Für Wohngebäude (BEG WG) geht es um die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Bei Nichtwohngebäuden (BEG NWG) gelten die gleichen Standards, übertragen auf Büro- oder Gewerbeobjekte. Und im Programm Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird jede energetische Verbesserung unterstützt, vom Heizungstausch über Dämmung bis hin zum hydraulischen Abgleich der Heizung.
Mit den Änderungen im Jahr 2025 liegt der Fokus klar auf dem Heizungstausch. Zuständig ist dafür die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Zuschuss und auch einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bereitstellt. Für andere Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster bleibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)verantwortlich.
Wie hoch Förderung Wärmepumpe 2025?
Die Basis der KfW Förderung Wärmepumpe 2025 ist die Grundförderung von dreißig Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Darauf aufbauend kommen Boni hinzu: 5 Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen, 20 Prozent beim Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung und ein zusätzlicher Bonus für selbstnutzende Eigentümer mit geringerem Einkommen. In der Summe ergibt das einen maximalen Fördersatz von 70 Prozent.
Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gedeckelt, in der Regel 30.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern mit Staffelungen für jede weitere Einheit. So können auch größere Gebäude eine erhebliche Summe an Fördermittel erhalten.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, etwa Dämmung oder Fenstertausch, bleibt das BAFA zuständig. Dort beträgt die Förderung 15 Prozent, plus 5 Prozent zusätzlicher Zuschlag, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)vorliegt.

Rechenbeispiel: Wieviel Förderung für Wärmepumpe?
Wie sich diese Regeln in der Praxis auswirken, lässt sich am besten mit Beispielen zeigen. Ein Einfamilienhaus mit 30.000 Euro förderfähigen Kosten kann bei voller Boni-Ausnutzung einen Zuschuss von 21.000 Euro erhalten. In einem Mehrfamilienhaus mit zehn Einheiten summieren sich die angesetzten Obergrenzen sogar auf 137.000 Euro, das bedeutet einen Zuschuss im sechsstelligen Bereich.
Für viele Eigentümer interessant: Zusätzlich zur direkten Förderung ist ein zinsgünstiger Ergänzungskredit der KfW verfügbar. Damit lassen sich bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit finanzieren. Das macht den Einbau einer neuen Heizung auch für Haushalte mit geringeren Einkommen möglich und erleichtert die Sanierung größerer Objekte.

Förderung Wärmepumpe 2025: wie lange?
Nach der Antragstellung im KfW-Portal ist die Zusage für die Förderung drei Jahre gültig. In diesem Zeitraum muss der Einbau der Wärmepumpe vollständig abgeschlossen sein. Sobald die letzte Rechnung vorliegt, beginnt zusätzlich eine Frist von sechs Monaten für die Einreichung des Verwendungsnachweises. Erst mit dieser Bestätigung werden die bereitgestellten Fördermittel endgültig ausgezahlt.
Wichtig ist: Mit der Zusage sind die Zuschuss-Mittel verbindlich reserviert. Auch wenn es im Bundeshaushalt zu Kürzungen kommen sollte, bleibt der Anspruch bestehen. Für Eigentümer entsteht dadurch die nötige Planungssicherheit, um Investitionen in eine neue Heizung oder ein modernes Heizsystem in Angriff zu nehmen.
Wann fällt die Förderung für Wärmepumpen weg?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist langfristig angelegt, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Ein Ende der Förderung Wärmepumpe ist derzeit nicht geplant. Dennoch gibt es Fälle, in denen ein beantragter Zuschuss verfällt. Das betrifft Maßnahmen, die bereits vor der Antragstellung begonnen wurden, Projekte, bei denen die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, oder Vorhaben, die nicht fristgerecht umgesetzt werden.
Auch die Effizienzanforderungen sind streng geregelt. Nur wenn eine Wärmepumpe bestimmte Mindestwerte erreicht, etwa bei der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Effizienz oder bei der Schallentwicklung einer Luft Wärmepumpe, bleibt sie förderfähig. Dadurch wird sichergestellt, dass die Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden und eine alte Heizung dauerhaft durch ein modernes Heizsystem ersetzt wird.
Für Eigentümer gilt zudem: Die Förderung orientiert sich immer an der jeweiligen Wohneinheit. Wer die Anforderungen einhält, profitiert dauerhaft von attraktiven Programmen und kann die staatliche Förderung bei Bedarf sogar durch einen Ergänzungskredit aufstocken. Damit unterstützt die BEG nicht nur den Heizungstausch, sondern auch die energetische Sanierung von Gebäuden insgesamt.
Was ändert sich bei Wärmepumpen 2025?
Neu seit 2025 ist die eindeutige Zuständigkeit: Die Heizungsförderung für eine Wärmepumpe läuft nun ausschließlich über die KfW, während das BAFA für andere Einzelmaßnahmen zuständig bleibt.
Darüber hinaus lohnt es sich, schon jetzt auf Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln zu setzen, denn ab 2028 werden nur noch solche Modelle förderfähig sein. Eigentümer, die bereits heute auf diese Technik und die Nutzung von erneuerbaren Energien setzen, sichern sich nicht nur die aktuelle Förderung, sondern auch langfristige Zukunftssicherheit für ihr Gebäude und ihr Heizsystem.
Förderfähige BRUNNER-Modelle 2025
Neben den allgemeinen Regelungen lohnt auch der Blick auf konkrete Technik. BRUNNER bietet aktuell zwei Luft/Wasser-Wärmepumpe der „green“-Serie an, die nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) grundsätzlich Förderung erhalten können.
Die BWP 9 green deckt mit 3 bis 10 Kilowatt modulierender Leistung den Bereich kleiner bis mittlerer Heizlasten ab. Sie arbeitet mit dem natürlichen Kältemittel Propan (R290), erreicht Vorlauftemperaturen bis 69 Grad Celsius und ist mit einer Schallleistung von 45,2 Dezibel besonders leise. In Kombination mit der BRUNNER-Heizzentrale ist auch eine Kühlfunktion möglich, ein Pluspunkt gerade bei modernen Heizsystem im Rahmen einer Sanierung.
Für höhere Leistungsanforderungen steht die BWP 13 green bereit. Mit bis zu 13,5 Kilowatt Heizleistung, ebenfalls Energieeffizienzlabel A+++ und Propan als Kältemittel, bietet sie mehr Reserve und bleibt dabei sogar noch leiser (43,2 Dezibel Schallleistung). Auch hier ist die Einbindung in die BRUNNER-Heizzentrale für Kühlung oder die Nutzung von Photovoltaik vorgesehen.

Beide Geräte erfüllen zentrale Kriterien für die KfW Förderung Wärmepumpe 2025: Sie nutzen ein natürliches Kältemittel und tragen das europäische EHPA-Gütesiegel für Wärmepumpe. Zudem sind sowohl die BWP 9 green als auch die BWP 13 green in der offiziellen BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpe (Stand: 01.08.2025) aufgeführt, jeweils mit bestätigter Netzdienlichkeit und Effizienz-Anzeige. Das ermöglicht zusätzlich zur Grundförderung von dreißig Prozent Zuschuss den Effizienzbonus von fünf Prozent. Mit weiteren Boni, etwa dem Klimageschwindigkeitsbonus, sind Zuschüsse von bis zu siebzig Prozent pro Wohneinheit möglich.
Hinweis: Die BAFA-Liste wird laufend aktualisiert. Für die Antragstellung ist entscheidend, dass die exakte Modellbezeichnung und das passende Energielabel nachgewiesen werden. Der Einbau muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Bei Bedarf kann zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genutzt werden, um den Eigenanteil zu finanzieren und den Austausch einer alten Heizung zu erleichtern.
Fazit
Die Förderung Wärmepumpe 2025 ist ein entscheidender Hebel für den Umstieg auf erneuerbare Energien im Gebäudesektor. Mit Zuschuss von bis zu 70 Prozent und zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten über die KfW gehört der Einbau einer Wärmepumpe zu den attraktivsten Maßnahmen im Rahmen der Bundesförderung. Ob Luft-, Wasser- oder Erdreich-Wärmepumpe, der Heizungstausch wird nicht nur finanziell abgefedert, sondern bringt dauerhaft niedrigere Heizkosten und steigert den Wert des Gebäudes.




