Von den Änderungen, die am 01. Januar 2023 in Kraft getreten sind, sind alle drei Teilprogramme der BEG betroffen:
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Wohngebäude, BEG WG: Betrifft alle Altbauten, die in einem Schritt zu einem Effizienzhaus saniert werden sollen.
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Nichtwohngebäude, BEG NWG: betrifft die Förderbedingungen für Wohnhäuser, die auf gewerblich genutzte Gebäude übertragen werden.
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Einzelmaßnahmen, BEG EM: Hierbei geht es um den Tausch einer Heizung, eine Heizungsoptimierung, den Austausch von Fenstern oder eine Gebäudedämmung.
Zum 1. März 2023 wird eine vierte BEG-Richtlinie hinzukommen, die die Förderung für einen „klimafreundlichen Neubau“ festlegt.
Werden Wärmepumpen 2023 noch gefördert?
Ja, Wärmepumpen werden auch weiterhin gefördert, sie erhalten sogar die höchsten BEG Förderquoten – aber es gibt neue Voraussetzungen:
- Auch wenn Wärmepumpen ausschließlich auf erneuerbarer Energie basieren, indem sie dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Luft Wärme zum Heizen entziehen, brauchen sie für ihren Betrieb elektrischen Strom und hier gilt, je weniger Strom für viel Wärme, desto besser. Damit eine Wärmepumpe auch ab 2023 noch gefördert wird, muss sie also effizient sein. Ermittelt wird das durch die „Jahresarbeitszahl“. Sie muss bei mindestens 2,7 liegen, das heißt, mit dem Einsatz von einer Kilowattstunde Strom (kWh) kann die Wärmepumpe 2,7 Kilowattstunde Heizwärme erzeugen, wobei der Anteil an erneuerbaren Energien bei 1,7 kWh liegt.
- Außerdem muss die Wärmepumpe über eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige verfügen. Denn auch dadurch, dass das eigene Nutzerverhalten optimiert werden kann, lässt sich Energie sparen.
- Ab 1. Januar 2024 und 2026 werden dann noch strengere Vorgaben für die Geräuschemission gelten. Ab da werden die Lärm-Grenzwerte für das Außengerät von Luftwasser-Wärmepumpen schrittweise gesenkt.
- Zu beachten sind auch bestimmte, sogenannte jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, nach denen Wärmepumpen ab 2024 nur förderfähig sind, wenn sie bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen bei 35 Grad Celsius und 55 Grad Celsius diese Werte erreichen: 145 beziehungsweise 125 Prozent, wenn die Energiequelle der Wärmepumpe Luft ist und 180 beziehungsweise 140 Prozent, wenn auf Erdwärme, Wasser oder sonstige Wärmequellen zugegriffen wird.
Auch der administrative Aufwand bei der Antragstellung der Fördermittel nimmt ab 2023 deutlich zu, weil zusätzliche Nachweise erbracht werden müssen.
BAFA-Förderungen (BEG) für Wärmepumpen
Durch die BEG soll der Umstieg von Heizungen mit fossilen Energieträgern – vornehmlich Ölheizung und Gasheizung – auf Heiztechnik mit erneuerbaren Energien forciert werden, vornehmlich durch den Einbau von Wärmepumpen. Für die Förderung dieser Einzelmaßnahmen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, verantwortlich. Pro Wohneinheit kann sich eine Förderung von bis zu 60.000 Euro ergeben. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, ist vor allem danach gestaffelt, wie stark sich durch die geplante Einzelmaßnahme der CO₂-Ausstoß verringern lässt. Je nach Anlage kann sich der Fördersatz für eine Wärmepumpe demnach auf einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent belaufen. Ist die Komplettsanierung eines Gebäudes zu einem Effizienzhaus geplant, ist nicht die BAFA zuständig, sondern die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss gewährt.
Was ist die BEG?
Die BEG ist ein Förderprogramm der Bundesregierung, das Eigentümern von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden Zuschuss bei Maßnahmen gewährt, mit denen der Ausstoß von Treibhausgasen gemindert wird. Laut Untersuchungen des Umweltbundesamtes lassen sich in Deutschland 15 Prozent klimaschädlicher Emissionen auf den Gebäudesektor beziehungsweise die Erwärmung von Räumen und Trinkwasser zurückführen. Bei der Bundesförderung geht es daher vor allem um eine Reduzierung der CO₂-Emission, die durch eine Heizung entsteht. Den größten Teil ihrer Fördermittel stellt die BEG neben der Gebäudesanierung für den Heizungstausch bereit. Das Ziel: Bis 2045 soll der Gebäudebestand klimaneutral sein.
Förderung Wärmepumpe - Änderungen 2023 auf einen Blick
Ab 2023 gibt es für Wärmepumpen neben dem Standard-Zuschuss von 25 Prozent weiterhin 10 Prozent Bonus beim Heizungstausch und 5 Prozent, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser-Wärmequellen genutzt werden. Neu ist ein weiterer Bonus von 5 Prozent für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen. Ab Januar 2028 sollen sogar generell nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert werden. Bei den Fördervoraussetzungen ist zu beachten, dass sich der Effizienzbonus und der Kältemittelbonus nicht kombinieren lassen. Alles in allem kann trotzdem eine Förderung von bis zu 40 Prozent erreicht werden.
Die BRUNNER Lösung: die Wärmepumpe BWP 9 green
Die BWP 4/14 „green“ von BRUNNER arbeitet mit umweltfreundlichem Propan und ist mit 5 Prozent Zuschuss förderfähig. Propangas hat aber noch weitere Vorteile.
Seine physikalischen Eigenschaften sind besser als die von herkömmlichen Kühlmitteln, was eine höhere Vorlauftemperatur und somit eine größere Energieausbeute ermöglicht und unterm Strich Kosten spart.
Bei Propangas sind die GWP-Werte, die das Treibhauspotenzial eines Kühlmittels beschreiben, äußerst gering. Der BRUNNER Wärmepumpe 4/14 green werden eine herausragende Qualität und die Einhaltung der GWP-Werte mit Gütesiegel bescheinigt.
Außerdem ist sie vom TÜV geprüft. Ein weiterer Vorteil bei der Nutzung von Propangas: die Wärmepumpe muss nicht wie sonst üblich jährlich kontrolliert werden.
Fazit
Wer eine Heizungssanierung plant sollte sich über einen Ersatz der fossilen Energieträger auf regenerative Energien erkundigen und sich in besonderer Weise zu den aktuellen Förderungen beraten lassen. Bei der Wahl der richtigen Wärmepumpe lassen sich Förderungen bis zu 40 % erreichen. Außerdem gilt: Je effizienter die Wärmepumpe, desto geringer die Betriebskosten und desto schonender für die Umwelt.