Infos zum Beruf des Ofenbauers gibt es hier!
| Unser Infoclip zum Beruf des Ofenbauers steht in den folgenden Formaten zur Verfuegung: |
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Der Brunner-Brennstoffkostenrechner
In immer kürzeren Abständen ändern sich die Brennstoffpreise. Den Überblick zu behalten, welcher Wärmeträger momentan im Vergleich am günstigsten abschneidet, fällt immer schwerer.
Bei einer Internetsuche stolpert man immer wieder über Heizkostenrechner. Je nach Intention werden in den vergleichenden Darstellungen Nebenkosten, Investitionskosten, Zuschüsse,... bei den einzelnen Systemen mal mehr oder weniger berücksichtigt. Um daraus resultierende Diskussionen zu umgehen, haben wir uns gedacht: "Lass uns doch einfach die reinen Spritkosten des Gebäudes vergleichen!"
Mit unserem kleinen Berechnungswerk können Sie auf einfache Weise den Heizwärmebedarf des Gebäudes ermitteln. Daraus wird die zu erwartende, jährliche Wärmemenge berechnet. Der Brennstoffkostenrechner "übersetzt" diese Zahl in die entsprechende, erforderliche Menge an Scheitholz, Pellets, Gas, Öl und Strom. Mit den aktuellen Preisen für die jeweiligen Wärmeträger lässt sich damit ein einfacher Preisvergleich vornehmen.
Probieren Sie es einfach aus!
Sie finden den Brennstoffkostenrechner im Bereich "Service".
Feinstaubbelastung aus Öfen und Kaminen muss reduziert werden
Holz ist eine erneuerbare Energiequelle und aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Heizung von Räumen führt jedoch zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat in den letzten Jahren bedenklich zugenommen. Mit der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV verfolgt das Bundesumweltministerium das Ziel, die Vorteile der regenerativen Energie zu nutzen und gleichzeitig die Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Vor allem Staubemissionen aus kleineren Feuerungsanlagen bereiten Umwelt- und Gesundheitsexperten Sorgen: Rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub. Die Gesamtmenge dieses Feinstaubs übersteigt mittlerweile diejenige aus den Auspuffrohren aller Diesel-Pkw und Lkw.
Der vorliegende Entwurf sieht erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die für Heizungsanlagen im Betrieb und für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelofeneinsätze auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte werden von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Staubfilter erreicht. Auch für bestehende Anlagen sollen bestimmte Grenzwerte festgelegt werden. Sofern für diese Anlagen eine Herstellerbescheinigung oder durch Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, bedürfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssen gegen eine emissionsarme Anlage im Rahmen eines langfristig angelegten Sanierungsprogramms in den Jahren 2014 bis 2024 ausgetauscht werden. Den Betreibern wird also genügend Zeit für die individuelle Planung eingeräumt. Denn wenn eine Nachrüstung oder ein Austausch ansteht, sind die Anlagen im Schnitt 30 Jahre alt. Private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, werden gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen.
Der Entwurf zur Novelle soll im Anfang 2008 dem Kabinett zugeleitet werden. Anschließend sieht das Verfahren die Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates vor.
Weitere Informationen im Internet unter: www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/39616.php
Heizen mit Holz in Kachelöfen und Kaminen hat weiterhin Zukunft.
Eggenfelden 26.11.2007
Eines ist sicher, Öl und Gas wachsen nicht nach und sind keine C02-neutralen, heimischen Energieträger. Dieser Umstand hat in den letzten Jahren bei vielen Menschen den holzbeheizten Kachelofen und Heizkamin wieder stärker in den Vordergrund rücken lassen, wenn es um die Wärmeerzeugung für ihr Haus gegangen ist. Denn gemütlicher und sicherer kann man in unseren Breiten kaum Wärme erzeugen.
Damit aber das gute Gefühl am Heizen mit Holz auch in Zukunft erhalten bleibt, wird eine neue Anforderung als Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (BImSchV), die zum April 2008 erwartet wird, Wirkungsgrade, Emissionen und Staubgrenzwerte erstmalig auch für Einzelfeuerstätten, die neu erstellt werden, regeln.
Nach ersten Informationen sollen diese Anforderungen in zwei Stufen passieren. Die Stufe 1 verlangt Grenzwerte, die gute Holzfeuerungen schon heute erreichen. Ab Erscheinen der BImSchV bis zum 31.12.2014 dürfen dann nur noch solche Anlagen neu in Betrieb genommen werden. Einzelraumfeuerstätten die den speziellen Anforderungen der DINplus oder der 15a-Verordnung (Österreich) genügen, erfüllen bereits die Vorgaben der Stufe 1.
In der beiliegenden Tabelle ist zu entnehmen, dass alle BRUNNER-Heizeinsätze aus dem aktuellen Lieferprogramm mindestens einer der speziellen Anforderungen und damit auch der Stufe 1 entsprechen.
Eine laufende jährliche Messung über den Schornsteinfeger wird es nicht geben. Sekundärmaßnahmen (z.B. Feinstaubfilter, Russfilter) werden mit unseren Geräten nicht erforderlich sein.
Für Neuanlagen von Kachelöfen, Kamine und Kaminöfen, die ab dem 01.01.2015 gebaut werden, sind die Vorgaben dann als Stufe 2 der BImSchV nochmals verschärft.
Wichtig für alle Haushalte die bereits einen Kachelofen oder Kamin haben ist der Bestandsschutz. Unbegrenzten Bestandsschutz sollen alle Feuerstätten haben, die bis zum 31.12.2014 erbaut und die Grenzwerte der 1.Stufe BImSchV erfüllen. Gleiches gilt für alle bestehenden Anlagen, die bereits den Anforderungen entsprechen (siehe Tabelle).
Alle Anlagen die zwischen 1.1.1995 und Inkrafttreten der Verordnung (vermutlich 4/2008) erstellt wurden und die Stufe 1 der BImSchV nicht erfüllen, sollen nach heutigem Stand Bestandsschutz bis zum 31.12.2024 haben. Danach müsste der Heizeinsatz nachgerüstet werden.
So freut sich unsere Umwelt und gleichzeitig gute Hersteller, wie die Ulrich Brunner GmbH. Der aus dem niederbayerischen Eggenfelden stammende Hersteller von Kachelofenfeuerungen und Kamineinsätzen begrüßt diese Novellierung der BImSchV, da diese Vorgabe für alle eine richtige und machbare Zielrichtung ist. Das Ofenbauhandwerk, so Ulrich Brunner, freut sich auf die Herausforderung und ist darauf bestens vorbereitet.