Brunner Grundöfen

Gesetzliche Vorgaben - BImSchV


Novellierung der 1. BImSchV

Sie brauchen sich bei BRUNNER Geräten keine Sorgen über die Feinstaub- und CO- Emissionen machen.

Das Ergebnis der 1.BIMSchV- Alles ist gut!

Holzbrandfeuerungen von BRUNNER erfüllen alle Anforderungen der novellierten BImSchV ohne Filter und Schnickschnack.

Die im Rahmen der neuen BImschV festgelegten Grenzwerte für Einzelraumfeuerungsanlagen sind in zwei Stufen unterteilt. Die Grenzwerte der Stufe 1 gelten für Geräte, die ab dem 22.03.2010 errichtet werden. Stufe 2, die ab dem 01.01.2015 in Kraft tritt, beinhaltet eine weitere Senkung der Grenzwerte für Anlagen, die ab diesem Datum eingebaut werden.

Alle Brunner Kamineinsätze, die zum jetzigen Zeitpunkt angeboten werden, erfüllen die Anforderungen der neuen BImSchV.

Herstellererklärung

Regelung für Grundöfen


Bestand von Altanlagen und Einrichtung von Neuanlagen bis zum 31.12.2014

Es besteht keine Sanierungspflicht! Sie müssen keine nachgeschaltete Einrichtung zur Staubminderung einbauen lassen.

Einbau von Neuanlagen:

Sie müssen für Ihren Grundofen den Nachweis zur Einhaltung der Stufe 2 anhand der  Herstellerbescheinigung oder einer "Vor-Ort-Messung" durch den Schornsteinfeger belegen.
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